Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In ihrem Antrag fordert die AfD die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, welcher Altersfeststellungen für begleitete und unbegleitete junge Flüchtlinge verbindlich vorschreibt, wenn die „behauptete Minderjährigkeit ... nicht gegeben ist“.
Zuerst einmal vorweg: Die Altersfeststellung bei unbegleitet minderjährigen Flüchtlingen ist bereits gesetzlich verbindlich geregelt. In der letzten Legislaturperiode haben wir in § 42f SGB VIII bereits ein zielführendes abgestuftes Verfahren zur Altersfeststellung von jungen Flüchtlingen beschlossen. Dabei werden zunächst etwaige Ausweispapiere oder ähnliche Dokumente gesichtet. Fehlen diese oder wird an den Angaben gezweifelt, führen Fachkräfte eine sogenannte qualifizierte Inaugenscheinnahme durch. Hierbei wird der Gesamteindruck des jungen Menschen gewürdigt und der Entwicklungszustand erfasst. Auskünfte jedweder Art können eingeholt, Zeugen und Sachverständige vernommen, Dokumente und Akten einbezogen werden. Bestehen weiterhin Zweifel, ist im Gesetz die Veranlassung einer medizinischen Untersuchung vorgesehen. Weigert sich der Betroffene, sich einer Untersuchung zu unterziehen, kann das Jugendamt die Leistungen entziehen. Allein die Behauptung, minderjährig zu sein, reicht also nicht aus, um die Kinder- und Jugendhilfe in Anspruch zu nehmen.
Mit dem gestuften interdisziplinären Verfahren haben wir 2015 einen richtigen und wichtigen Schritt gemacht. Das Verfahren entspricht kinderrechtlichen sowie europäischen und völkerrechtlichen Vorgaben und nutzt unterschiedliche Untersuchungsmethoden, um sich dem Alter so gut wie möglich anzunähern. Der Direktor des Instituts für Rechtsmedizin am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf sieht Hamburg, das immer wieder als Vorreiter genannt wird, übrigens nicht in einer Sonderrolle, sondern sagt: Wir halten uns nur ans Gesetz. – Es existiert also ein klar aufgeführtes und einheitliches Verfahren. Falls die Evaluation des Gesetzes zeigen sollte, dass Umsetzungsdefizite in der Praxis bestehen und Nachbesserungen erforderlich sind, stehen wir dem offen gegenüber.
Sehr geehrte Damen und Herren, die Altersfeststellung muss unter Einbehaltung des Kindeswohls sowie unter Achtung der Menschenwürde und der körperlichen Integrität erfolgen.
Die im Antrag geforderten Genitaluntersuchungen sind aufgrund unserer Verfassung ausgeschlossen, was auch richtig ist.
Die große Mehrheit der Fachwelt spricht sich gegen eine obligatorische medizinische Altersfeststellung aus. Wie schon öfter angeführt, ist eine exakte Feststellung des Alters auch medizinisch nicht möglich.
Das haben auch alle meine Vorredner gesagt. Es wird immer eine Ungenauigkeit geben.
Der Deutsche Ärztetag, die Bundesärztekammer und die Deutsche Akademie für Kinder- und Jugendmedizin seien hier stellvertretend für viele andere genannt, die sich deshalb nachdrücklich dagegen aussprechen. Der Präsident der Deutschen Ärztekammer sieht das Röntgen zur Altersfeststellung als Körperverletzung, da die Strahlen gerade Kinder und junge Menschen in hohem und unnötigem Maße belasten. Ich zitiere:
Es gibt für diese Untersuchungen keine medizinische Notwendigkeit, dabei sollte die immer höchstes Gebot ärztlichen Handelns sein.
Dem gibt es nichts hinzuzufügen.
Wenn ich den Antrag der AfD lese, frage ich mich, ob irgendeiner glaubt, dass medizinische Altersfeststellungen Gewaltverbrechen verhindern würden. Glaubt irgendeiner, ein Mensch begeht keine Straftat, weil in seinem Ausweis 18 und nicht 15 Jahre steht? Glaubt irgendeiner, obligatorische Röntgen- oder Genitaluntersuchungen verhindern Gewalttaten?