Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Weltweit sind über 60 Millionen Menschen auf der Flucht. Die Hälfte davon sind Kinder und Jugendliche. Viele fliehen gemeinsam mit ihren Eltern, aber immer mehr Kinder und Jugendliche machen sich auch alleine auf die gefährliche Reise. Allein in Deutschland sind von 2010 bis 2016 laut dem Statistischen Bundesamt insgesamt über 116 000 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Obhut genommen worden. Für sie gilt das Jugendhilferecht. Maßnahmen, um Traumata zu überwinden, schnell unsere Sprache zu lernen, in die Schule zu gehen und sich in unsere Gesellschaft integrieren zu können, sind bei Jugendlichen intensiver als bei Erwachsenen. Das ist richtig und nicht zuletzt eine Verpflichtung, die wir aufgrund der UN-Flüchtlingskonvention und der UN-Kinderrechtskonvention haben.
Fakt ist aber auch: Die besondere Behandlung ist auch besonders aufwendig und natürlich besonders kostenintensiv. Deshalb ist es aus Sicht meiner Fraktion, der Unionsfraktion, wichtig, dass wir hier keine Sozialromantik betreiben, sondern nur den Menschen helfen, die wirklich Hilfe brauchen. Das heißt, dass nur diejenigen die besondere Behandlung für minderjährige Schutzbedürftige bekommen können, die tatsächlich minderjährig und schutzbedürftig sind.
Jetzt könnte man ja meinen, die AfD und wir hätten hier ein gemeinsames Anliegen. Aber liest man den Antrag bzw. den Gesetzentwurf der AfD und hört man die Reden im Bundestag dazu, und zwar nicht nur heute, sondern auch in den letzten Tagen, dann wird einem schnell klar, dass auch dieses Mal nur ein Aufhänger gesucht wurde, um pauschal gegen Flüchtlinge zu hetzen und sie zu diffamieren.
Ich empfehle wirklich jedem, einmal den Antrag bzw. den Gesetzentwurf der AfD zu lesen. Darin ist nur die Rede von Kostenverursachern, von Lügnern, von Schwerverbrechern und Kriminellen. Dass es dabei auch um Menschen geht, um Kinder und Jugendliche, die mehr Schlimmes erlebt haben als jeder von Ihnen und jeder von uns sich vorstellen kann – sie haben gesehen, wie ihre Häuser zerbombt und ihre Familien getötet wurden, wie ihre Mütter vergewaltigt und ihre Schwestern verschleppt worden sind; sie haben vielleicht selbst körperliches und seelisches Leid erfahren –, davon ist in Ihren Texten und in Ihren Reden kein einziges Wort zu lesen und zu hören. Kein einziges Wort!
Der Gesetzentwurf, den Sie Mitte der Woche verschickt haben, kommt völlig ohne das Wort „Hilfe“ aus. Er ist ein Konglomerat von polemischen Aussagen und wirklich fremdenfeindlicher Prosa. Dann schaffen Sie es nicht einmal, diesen inhaltlich schlechten Gesetzentwurf formal richtig einzubringen. Deshalb müssen wir heute Ihren Antrag beraten und nicht Ihren Gesetzentwurf.
Ich möchte sagen: Das ist doch ziemlich peinlich.