Ich will auf die vorliegenden Anträge von FDP und AfD eingehen. Bemerkenswerterweise haben sich die Rednerinnen und Redner beider Fraktionen mehr mit den Vorschlägen von Bundesminister Heil befasst als mit ihren eigenen Anträgen. Die Anträge sind wohl so dürftig, dass sie nicht mehr dürftiger sein könnten.
Die billige Nummer, zu fordern, in der Grundsicherung einen Teil der gesetzlichen Rentenversicherung anzurechnen – die AfD fordert 15 Prozent des Rentenzahlbetrages; die FDP ist großzügiger, sie fragt: warum rechnen wir nicht 20 Prozent an? –, zugleich aber die Grenze so zu festzulegen, dass derjenige, der kurz unterhalb der Grundsicherungsgrenze liegt, plötzlich bessergestellt wird als der, der sich 1 100 Euro Rente durch Beitragszahlungen selbst erworben hat, das muss man unter dem Gesichtspunkt der Gerechtigkeit manchem in der Bevölkerung erst mal verklickern. Dabei wünsche ich der FDP sehr viel Vergnügen.
So viel zu den dürftigen Anträgen, die schnell zusammengeschustert wurden.
In der Koalition ist eine wichtige und eine richtige Vereinbarung getroffen worden: Diejenigen, die lange Jahre Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlt haben, sollen bessergestellt sein. Aber das darf nicht ins Kraut schießen, indem die Bedürftigkeit angerechnet wird. Es ist meines Erachtens unbedingt notwendig und auch richtig, darauf zu achten.
Um das zu verdeutlichen, möchte ich den Kollegen der SPD ein Beispiel unterbreiten, das zeigt, wie schwierig es ist, die fehlende Bedürftigkeitsprüfung als gerecht darzustellen. Ich berichte aus meinem eigenen Umfeld. Es geht um die Rentenansprüche meiner Frau, die seit mittlerweile 36 Jahren in die Rentenversicherung einbezahlt. Daraus ist mittlerweile ein Anspruch von gut 500 Euro Rente entstanden. Ohne Bedürftigkeitsprüfung würde der Betrag aufgrund der Heil’schen Eingebung auf mehr als 900 Euro angehoben. Das wäre eine tolle Nummer für die Gazetten, liebe Freunde von der SPD.
Auch Herr Birkwald wird berauscht sein davon.
Ich bin überzeugt, dass es nicht gut ankommt, wenn die Rente der Frau des Abgeordneten so kräftig angehoben würde. Werte Damen und Herren, das zeigt doch, dass es nach einer Bedürftigkeitsprüfung nur so ruft.
Wir können es den Beitragszahlern nicht antun, dass sie für solche Ungerechtigkeiten Beiträge zahlen müssen. Deshalb lohnt es sich, noch einmal darüber nachzudenken.
Ich möchte Ihnen noch zwei Sätze mit auf den Weg geben. Sie sind kein Kommentar zur sozialen Marktwirtschaft, sondern sie stammen von der Caritas. Es sind wirklich zwei wunderbare Sätze – ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin –: