Nein, danke.
Zweitens. Den Zugang zu Gerichten wollen Sie Umweltverbänden künftig nur noch gewähren, wenn diese „mindestens eins vom Tausend der wahlberechtigten Einwohner in ihrem Tätigkeitsbereich“ als Mitgliederzahl aufweisen können. In Deutschland könnten demnach Umweltverbände nur noch dann klagen, wenn sie rund 62 000 Mitglieder oder mehr haben.
– Ja, genau. Das zeigt wieder: Sie haben es nicht gelesen. – Gucken Sie sich das EuGH-Urteil vom 15. Oktober 2009 an. Darin werden Sie finden, dass bereits die Vorgabe einer Mindestanzahl von 2 000 Mitgliedern unionsrechtlich problematisch bewertet worden ist. Lesen Sie es halt mal, Himmel noch mal, bevor Sie uns hier dauernd mit solchen Schaufensterdebatten aufhalten.
Wenn Sie diese pauschale Ausgrenzung – es geht nämlich genau darum, die solide arbeitenden Verbände nicht zu treffen – zum Bestandteil Ihrer Gesetzgebung machen wollen, dann führen Sie damit die Öffentlichkeitsbeteiligung als elementares Gut unseres Rechtsstaats ad absurdum.
Deshalb sage ich Ihnen zum Schluss: Es bleibt dabei: Wir lehnen Ihren Entwurf ab. Wir halten uns an Europa und an Völkerrecht.
Wir machen sozialverträgliche, ökologisch und ökonomisch sinnvolle Klimaschutzpolitik, bei der sich die Bürger weiterhin beteiligen sollen.
Vielen Dank.
Interfraktionell wird die Überweisung des Gesetzentwurfs auf der Drucksache 19/7702 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Die Federführung ist jedoch strittig. Die Fraktionen der CDU/CSU und SPD wünschen Federführung beim Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit. Die Fraktion der AfD wünscht Federführung beim Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz.
Ich lasse zunächst abstimmen über den Überweisungsvorschlag der AfD, also die Federführung beim Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz. Wer stimmt für diesen Vorschlag? – Wer stimmt dagegen? – Dann ist der Vorschlag gegen die Stimmen der AfD mit den Stimmen des übrigen Hauses abgelehnt.
Damit lasse ich nun abstimmen über den Überweisungsvorschlag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD, die Vorlage federführend an den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Wer stimmt dagegen? – Dann ist dieser Überweisungsvorschlag gegen die Stimmen der AfD mit den Stimmen des übrigen Hauses angenommen.