Danke für Ihre Fragen, die ich zusammen beantworte.
In Deutschland ist es seit vielen Jahren üblich, dass zahlreiche Supermärkte unverkaufte und noch genießbare Lebensmittel auf freiwilliger Basis abgeben, zum Beispiel an neue soziale Bewegungen wie Foodsharing. So werden jeden Tag Lebensmittel gerettet. Nun geht es darum, dass wir für Geber und Nehmer zum Beispiel rechtliche Hemmnisse und Irritationen abbauen. Die entsprechenden Vorschläge werden wir in den Dialogforen zusammentragen.
Was das sogenannte Containern anbelangt: Klar, es mag auf- und wachrütteln. Dennoch unterstützen wir als Bundesregierung diese Art des „Lebensmittelrettens“ nicht. Warum? Es bleibt in Deutschland verboten; denn es ist ein Eingriff ins Eigentum. Im Einzelfall handelt es sich um Diebstahl oder Hausfriedensbruch. Man muss auch dringend davon abraten; denn die Kühlkette ist unterbrochen, was zu Kontamination und Verderb der Waren führen kann. Es können Schäden vorhanden sein, die man gar nicht sieht. Da diese Lebensmittel zum Teil weitergegeben werden, spielt hier die Lebensmittelsicherheit eine Rolle.