Danke für Ihre hochaktuelle Frage. – Zunächst einmal ist es – das sollte man auch erwähnen – ein Erfolg des Artenschutzes, dass der Wolf, der bei uns überhaupt nicht mehr vorgekommen ist, zurückgekehrt ist. Das kann aber nicht dazu führen, dass der Bestand an Wölfen, die hier keine natürlichen Feinde haben, nicht reguliert werden darf.
Der Wolf ist ein hochgeschütztes Tier, und es ist wichtig, dass die Jäger und diejenigen, die vor Ort darüber entscheiden – untere Behörden und auch Landratsämter –, nicht mit Anzeigen und Drohungen überzogen werden. Deshalb ist es unser Ansinnen, das Bundesnaturschutzgesetz zu ändern. Ich persönlich halte es für notwendig, dass wir, um Rechtssicherheit zu erreichen, auch schauen müssen, in der FFH-Richtlinie eine Regelung zur Regulierung eines Wolfsrudels hinzubekommen. Wir müssen auch darüber nachdenken, wie wir die Schafhalter schützen; das ist ja Ihr Punkt. Wir, BMU und BMEL, haben auf europäischer Ebene gemeinsam erreicht, dass wir die Präventionsmaßnahmen zu 100 Prozent erstatten können.