Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! 100 Jahre Frauenwahlrecht: Was heute Selbstverständlichkeit ist, nämlich dass die Hälfte der Bevölkerung nicht mehr vom Wahlrecht ausgeschlossen ist, musste vor 100 Jahren erkämpft werden. Dieser Kampf setzte sich im Parlamentarischen Rat fort. Die Gleichberechtigung hat Verfassungsrang bekommen. Benachteiligung von Frauen ist nicht mehr unsichtbar. Vielmehr steht seit 1994 der aktive Auftrag zu Gleichberechtigung weit vorne im Grundgesetz.
Er bildet einen Grundpfeiler unserer Gesellschaft, und dieser Pfeiler zeichnet sich, wie es sich für eine moderne Verfassung gehört, durch seine Dynamik aus. Unser Grundgesetz setzt in Artikel 3 Absatz 2 einen Begriff der materiellen Gleichheit voraus und keinen der formellen Gleichheit.
Durch Artikel 3 Grundgesetz und insbesondere dessen zweiten Absatz versteht sich der deutsche Staat als ein moderner Staat, der Emanzipation durch Förderung anstrebt. Er bleibt nicht bei dem eindimensionalen formellen Verständnis der Gleichheit, den die AfD-Fraktion formuliert, stehen.
Das Grundgesetz kann auch hier mehr, als die Kolleginnen und Kollegen der AfD wahrhaben wollen. Aber das ist wohl dieser Unterschied zwischen Verfassungspatriotismus und dem sogenannten Patriotismus zu meiner Rechten,
der es einfach nicht fassen kann, dass sich die Gesellschaft in den letzten 70 Jahren gewandelt hat.
Es ist unsere Verantwortung, auf diese Veränderungen Antworten zu geben, und zwar nicht die Antworten von vorgestern, sondern die Antworten für morgen,
Antworten, die wir den vielen Frauen schuldig sind, Antworten, die die vielen Frauen zu Recht einfordern. Das zeigt die Petition, die der Deutsche Frauenrat ins Leben gerufen hat. Die größte deutsche Frauenlobby fordert uns zum Handeln auf.
Für uns als SPD-Fraktion ist klar: Ein modernes, ein paritätisches Wahlrecht ist ein Teil dieser Antwort.
Frankreich hat es vorgemacht. Brandenburg hat gezeigt, wie es geht – wenn man will. Und wir wollen ein Parité-Gesetz;
denn es geht um die gleiche Teilhabe von Frauen im Parlament und damit um die gleiche Teilhabe an der politischen Macht:
Teilhabe an Entscheidungen, in denen die Lebensrealitäten von Frauen auch eine Rolle spielen müssen, Teilhabe an Debatten, in denen die weibliche Stimme gerne überhört wird, Teilhabe an einem öffentlichen Raum, der bisher mehrheitlich von Männern dominiert war. Wir Frauen wollen nicht nur die Hälfte des Kuchens, sondern wir wollen die Hälfte der Bäckerei!
Diese Teilhabe an der politischen Macht kommt nicht von alleine. Auch die Parteien sind gefragt. Als Bindeglied zwischen Gesellschaft und den staatlichen Institutionen sind es momentan die Parteien, die Gleichberechtigung organisieren müssen. Drei der hier vertretenen Parteien – unter anderem meine Partei – haben dazu klare Regeln aufgestellt: Regeln, die keine Einschränkungen darstellen, sondern unsere politische Verantwortung widerspiegeln, die Verantwortung, die ganze Gesellschaft abzubilden.
Ob bei der Listenaufstellung oder bei der Nominierung der Kandidatinnen und Kandidaten in den Wahlkreisen: Der Anspruch an Parität fängt früh an und ist komplex, ein Anspruch, der infolge von struktureller Benachteiligung notwendig ist. Bei den letzten Bundestagswahlen waren nur 29 Prozent aller Kandidierenden weiblich, und in den Wahlkreisen gab es nur 17 Prozent weibliche Kandidierende. Kein Wunder also, dass der Bundestag so aussieht, wie er aussieht. Wer diese strukturelle Benachteiligung bekämpfen will, muss alle Möglichkeiten nutzen. Und wenn die AfD nun diese Möglichkeiten – zumindest indirekt – beschneiden will, zeigt dies, dass sie nicht dazu in der Lage ist, Antworten für morgen zu geben.
– Genau, diese Erkenntnis ist wenig überraschend; das ist mir auch klar. Was mich allerdings überrascht und auch erschreckt, sind die Begriffe, mit denen vonseiten der AfD argumentiert wird. Wer in einem Gesetzentwurf von „Klassen“ oder „Sonderrechten“ spricht, der kann Gleichberechtigung nicht verstanden haben.
Die Förderung von Frauen zur tatsächlichen Durchsetzung der Gleichberechtigung ist kein Sonderrecht, sondern ein Grundrecht.
Es ist keine Wohltätigkeit, Frauen Zugang zu Institutionen zu gewähren, sondern staatlicher Auftrag von Verfassungs wegen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, was dieser Gesetzentwurf der AfD zeigt, ist eines: Alles, was wir in den letzten Jahrzehnten erkämpft haben – gegen alle Widerstände –, alles, was unsere liberale Gesellschaft ausmacht, ist nicht in Stein gemeißelt. Es kann morgen verschwinden, wenn wir nicht auf unsere Erfolge aufpassen.
Es beginnt mit ein paar scheinbar kleinen Änderungen, mit Veränderungen der Sprache, mit der Formulierung von Sonderrechten, und es endet in einem Rollback zurück in ein anderes Jahrhundert. Der vorliegende Gesetzentwurf zeigt deutlich, in welche Zeit sich die AfD-Fraktion zurückwünscht: in eine Zeit, in der politische Macht männlich, weiß und heterosexuell war.
Dieser Gesetzentwurf ist nicht nur hinsichtlich der Rechtschreibung im letzten Jahrhundert stecken geblieben,
sondern auch im Blick auf unsere gesamte Gesellschaft.
Wenn wir das nächste Mal hier im Deutschen Bundestag eine Feierstunde für die Einführung des Frauenwahlrechts haben, will ich, dass genauso viele Frauen wie Männer mitfeiern.
Denn statt Blumen und der Präsente: Es müssen mehr Frauen in die Parlamente.
Vielen Dank.