„Abweichungen“ zählt Voten, die von der Mehrheit der eigenen Fraktion abweichen. „Angenommen“ oder „Abgelehnt“ leitet OpenPlenum aus den Ja- und Nein-Stimmen ab. Bei Abstimmungen, die eine qualifizierte Mehrheit verlangen, kann die amtliche Feststellung des Bundestages abweichen.
Frau Bessin, all das, was Sie gerade gesagt haben, beweist, dass es eigentlich eine gute Idee war, die Frage nicht zuzulassen. Denn das war alles nur Unfug, was