Ich glaube, meine Antwort kommt im weiteren Vortrag. Ich werde nämlich genau auf diese Punkte eingehen.
Insofern wäre es lohnend gewesen, Sie hätten einfach weiter zugehört.
Grundsätzlich gilt auch für jüdische Kontingentflüchtlinge – ich habe es eben gesagt –, dass sie nur dann einen Anspruch auf eine gesetzliche Rente haben, wenn auch Beiträge geleistet worden sind. Wenn es sich allerdings um Holocaustüberlebende handelt, erhalten sie Entschädigungsleistungen, die ihre Situation finanziell verbessern.
Zu dem Punkt, dass wir eine gemeinsame Lösung entwickeln wollen, wofür ich ja sehr viel Sympathie habe: Wir haben bei der Debatte zu den Ghettorenten vor einigen Jahren gemerkt, wie schwer es ist, eine Regelung zu finden, die von allen Betroffenen für akzeptabel gehalten wird. Aber wir haben auch gemerkt: Wir finden eine breite Mehrheit in diesem Haus, wenn wir es wirklich wollen.
Am besten wäre es natürlich – damit komme ich zu den Punkten, die Markus Kurth eingefordert hat –, wir könnten ein Sozialversicherungsabkommen mit Russland schließen. Dann könnten dort erworbene Rentenanwartschaften hier berücksichtigt werden. Ein solches Abkommen wird es in absehbarer Zeit aber nicht geben. Trotzdem wollen wir natürlich etwas tun. Wir haben im Koalitionsvertrag vereinbart, einen Härtefallfonds auch für jüdische Kontingentflüchtlinge einzurichten. Das ist aus unserer Sicht der richtige Weg.
Daran arbeitet die Bundesregierung, und sie wird dazu einen Vorschlag vorlegen. Ein solcher Fonds wird zwar nicht alle Probleme lösen, aber das wäre ein großer Schritt in die richtige Richtung. Wichtig ist – da bin ich ganz bei den antragstellenden Fraktionen –, dass ein solcher Härtefallfonds in absehbarer Zeit diskutiert wird. Das sind wir in der Tat den Menschen schuldig.
Vielen Dank.
Der letzte Redner zu diesem Tagesordnungspunkt ist der Kollege Frank Heinrich, CDU/CSU-Fraktion.