Diese Studie ist ein Vorhaben des Bundesgesundheitsministeriums und wird dort erstellt. Die Verantwortung liegt also bei diesem Ressort. Das ist Teil des Kompromisses zu § 219a. Wir als Familienministerium sind in die Koordination und Konzeption dieser Studie nicht eingebunden, aber ich denke natürlich, dass wir uns im Verlauf dazu äußern werden. Das ist aber, wie gesagt, ein Projekt des Gesundheitsministeriums.
Ich habe mich zu dieser Studie schon geäußert. Wir – das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend – halten sie nicht für erforderlich, weil es für diesen Fall schon zahlreiche Studien gibt. Jedes Ressort kann aber in eigener Verantwortung eine Studie in Auftrag geben, und das ist ein Projekt des Gesundheitsministeriums, worauf wir uns verständigt haben. Insofern ist die Studie auch dort verortet.