Ich habe eine Nachfrage. – Auch wenn Sie sagen, dass das in der Verantwortung des Gesundheitsministeriums angesiedelt ist, ist es natürlich eine Gesamtaufgabe der Bundesregierung, Studien für die Bereiche zu erstellen, in denen man Erkenntnisdefizite hat.
Auf der Seite familienplanung.de der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird festgestellt, dass das Post-Abortion-Syndrom, um das es hier unter anderem geht, nicht festgestellt werden konnte. Das heißt, auf einer Seite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung steht die Aussage, dass das Syndrom, das durch eine 5-Millionen-Euro-Studie untersucht werden soll, nicht festgestellt werden kann. Diesen Widerspruch würde ich gerne von Ihnen aufgelöst wissen.