Vielen Dank für das Wort. – Frau Ministerin, mein Stichwort lautet „Fehlerquote von Jugendämtern“. Diese wird bei der Jugendfürsorge mit bis zu einem Fünftel angesetzt. Man findet sogar Schätzungen, die von einer Fehlerquote von bis zu 25 Prozent ausgehen.
Im Streitfall werden bekanntermaßen Gutachter eingesetzt und hinzugezogen. Jetzt beklagen viele traumatisierte Betroffene, dass diese kein einheitliches Vorgehen vorgeschrieben haben, und ein besonderer Kritikpunkt ist immer wieder die nicht stattfindende Anhörung. Ist der Bundesregierung dieses Problem bekannt? Wie stehen Sie dazu? Planen Sie Maßnahmen, die die bundesweite Vereinheitlichung bewirken und diese Fehlerquote senken? – Danke.