Sehr geehrte Frau Abgeordnete, das Jugendamt erbringt eine Vielzahl von Leistungen. Es wäre schön, wenn Sie konkretisieren könnten, bei welcher Leistung Sie diese Fehlerquote sehen.
Die Zuständigkeit für die Jugendämter obliegt den Ländern und Kommunen. In unsere Zuständigkeit fällt der Rechtsrahmen, das Kinder- und Jugendhilferecht, das Sozialgesetzbuch VIII, das wir im Moment modernisieren. Im Moment findet ein großer Beteiligungsprozess statt, in den sich Fachkollegen, aber auch Betroffene unter www.mitreden-mitgestalten.de einbringen können. Dort finden sie Informationen. Wir sind gerade intensiv in der Diskussion. Es geht um vier große Bereiche: Kinderschutz, Pflegekinderfamilien, sozialräumliche Fragen von Kinder- und Jugendarbeit und Inklusion. All solche Fragen können dort geäußert werden. Ansonsten verweise ich auf die Landes- und kommunale Zuständigkeit für die Jugendämter.