Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Es gab ja Anfang des Jahres dazu eine Verbändeanhörung im BMAS. Es müsste jetzt ja sozusagen noch etwas passieren.
Mich würde Folgendes konkret interessieren: Sie, Frau Ministerin, haben selber angedeutet, dass es im Sozialen Entschädigungsrecht gerade um die Opfer sexuellen Missbrauchs geht. Bisher sind die Regelungen ja so, dass jemand nicht nur nachweisen muss, Opfer geworden zu sein. Vielmehr muss er auch nachweisen, dass dieser Missbrauch später zu einer gesundheitlichen Schädigung geführt hat. Das ist in der Regel für die, die es trifft, gar nicht leistbar. Deswegen möchte ich gerne wissen, ob die Bundesregierung beabsichtigt, diesen Missstand durch Beweislastumkehr zeitnah abzustellen, und ob wir uns darauf verlassen können, dass dazu in absehbarer Zeit etwas ins Kabinett kommt.