Sehr verehrte Frau Präsidentin! Ich bedanke mich für die Glückwünsche. Ich habe mich natürlich besonders gefreut, dass die namentliche Abstimmung heute Abend diesen Tag richtig abrunden wird.
Das ist das, was man sich an einem Geburtstag von Herzen wünscht.
Meine sehr verehrten Damen! Meine sehr verehrten Herren! Am Ende der Rede der Kollegin von der FDP habe ich eben von der rechten Seite den Zuruf gehört, sie sei keine Praktikerin. Also will ich als Praktiker reden; denn ich habe in meinem Leben, bevor ich an dieses Rednerpult treten durfte, in unterschiedlichen Funktionen Forderungen betrieben und eingezogen.
Ich will auf den Bereich zu sprechen kommen, der heute zweifelsohne Sache ist. Um was geht es eigentlich? Es geht doch nicht darum – es hat mich etwas erschreckt, was auf der Website des Deutschen Bundestages, also auf bundestag.de, stand –, das legale, das seriöse Arbeiten von Dienstleistungsunternehmen der Inkassobranche und das seriöse Arbeiten der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in diesem Land, die – ich sage es ganz deutlich – unbestrittene Forderungen außergerichtlich und im gerichtlichen Mahnverfahren einziehen, in Misskredit zu bringen. Vielmehr geht es darum – das haben die Koalitionsfraktionen erkannt; wir Sozialdemokraten haben das mit der Union im Koalitionsvertrag festgelegt –, nach der Evaluation und der Auswertung des GguG eine entsprechende gesetzliche Regelung herbeizuführen, die bessere Überwachung und bessere Regelungen zum Inkassorecht bringt, die dem Markt entsprechen, aber gleichzeitig auch für Verbrauchersicherheit sorgen.
Ich sage an dieser Stelle ganz deutlich: Es tut mir leid, dass wir heute die Vorlagen von AfD und Grünen gemeinsam behandeln müssen; denn der Antrag, den die Grünen eingebracht haben, ist nicht nur sehr vernünftig, sondern kann in wesentlichen Bereichen mitgetragen werden. Über ihn muss debattiert werden. Dass er nun in einem Brei mit dem Gesetzentwurf der AfD beraten wird, tut mir für den inhaltlich sehr substanziellen Antrag der Grünen leid.
Aber das können wir nach der Evaluation und der Auswertung durch das Bundesministerium der Justiz in den entsprechenden Beratungen noch zur Genüge tun.
Was müssen wir tun, was werden wir tun, und was ist notwendig, um im Inkassobereich eine ordentliche, klare und transparente Regelung zu bekommen? Wir müssen dafür sorgen, dass beispielsweise die bisherige Praxis bei der Berechnung der Inkassogebühren – sie ist im Übrigen geregelt –, generell den 1,3-fachen Satz der RVG zur Grundlage zu nehmen, überprüft wird. Für die Diskussion, bei den Sätzen nun das 1,0-, das 0,7-, das 0,5- oder das 0,4-Fache zu nehmen – egal, was noch alles kommt –, werden wir genügend Zeit haben.
Wir werden einen Hinweis auf die Aufsichtspflicht der entsprechenden Inkassounternehmen geben. Ich sage als jemand, der etwas lebensälter ist: Die Vorgängereinrichtung des RVG war das Rechtsberatungsgesetz, wonach der Landgerichtspräsident mit einer unangekündigten Geschäftsprüfung ganz ordentlich prüfen konnte. Ich habe nie ganz verstanden, warum wir auf dieses Prüfungsinstrument verzichtet haben. Ich glaube, es ist gut, dieses Prüfungsinstrument in irgendeiner Form wieder aufleben zu lassen. Die Verbraucherinnen und Verbraucher haben dies sicherlich verdient.
Der Vorschlag, den die AfD zu den Mahnungen eingebracht hat, meine sehr verehrten Damen und Herren, entspricht allerdings überhaupt keinem System; denn zum einen wollen Sie die Fälligkeit jeglicher Forderung nach 30 Tagen aushebeln. Sie wollen zum anderen eine Regelung treffen, die letztendlich dazu führen würde, Gläubigern mit unbestrittenen Forderungen ein Bein zu stellen.
Der Schadensersatzanspruch ergibt sich ja nicht nur daraus, dass der Schuldner den entsprechenden Aufwand für den Anwalt oder das Inkassounternehmen zu zahlen hat, sondern es gibt gleichzeitig die Schadensminderungspflicht. Wenn Sie also bei einer Forderung von bis zu 100 Euro keine Inkassogebühr verlangen wollen, bedeutet dies umgekehrt, dass auch die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte nichts bekommen, weil deren Gebühr nach der Schadensminderungspflicht ebenfalls nicht anfiele. Dieser Vorschlag ist nicht durchdacht, einfach platt, populistisch wie üblich und deshalb in meinen Augen vollständig abzulehnen.
Über den anderen Antrag werden wir nach der Evaluation sprechen. Da werden wir sicherlich gute Lösungen finden.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.