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86. Sitzung

Florian Pronold

SPDParl. Staatssekretär BMU
Donnerstag, 14. März 201919. Wahlperiode, 86. SitzungEinheitliche Messverfahren für Stickoxide durchsetzen – Fahrverbote wirksam verhindern
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Ich freue mich, dass ausgerechnet die AfD mir den Vorwurf des Populismus macht. Ich will Sie aber einmal an die Fakten erinnern. Ich weiß, dass Sie sich damit immer schwertun.

Zurufvon der AfD: Ah! Jetzt kommt es!

Es gibt zwei Bereiche. Der erste Fakt ist, dass von einigen Automobilherstellern Manipulationssoftware eingesetzt worden ist,

Auch aus Ihrem Land!

die erkannt hat, wann sich ein Auto im Labortest befindet, und dann die Abgasemissionen verändert hat. Dazu sind auch Bußgelder ergangen, und zwar in erheblichem Umfang.

Nein, dazu sind keine Bußgelder ergangen!

Dann gab es, wie Sie dargestellt haben, damals gültige Testverfahren. Diese Testverfahren haben Spielräume ermöglicht – zum Beispiel, dass man dann die Rückbank ausgebaut hat, die Reifen besonders hart aufgepumpt hat und all diese Dinge. Das waren gültige Tests. Sie haben aber trotzdem dazu geführt, dass im Labor bis zu sechsmal weniger NO x gemessen worden ist als im realen Straßenbetrieb. Deswegen hat man diese Testverfahren übrigens auch verändert:

Genau so ist es!

weil sie mit der Realität nichts zu tun haben.

Helmut Kohl hat mal gesagt: Wichtig ist nur, was hinten rauskommt. – Das gilt auch bei der Frage von Abgasen der Diesel, die in den Städten fahren.

Beifallbei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN

Wo er recht hat, hat er recht!

Jetzt kommt es aber wirklich darauf an, dass wir mit den Maßnahmen, die die Bundesregierung mit Millionen unterstützt –

Zurufvon der CDU: Milliarden!

verbessere Elektroautoladeinfrastruktur, Austausch von Bussen, Verbesserungen und Austausch bei Handwerkerfahrzeugen und Lieferfahrzeugen –, real weniger Ausstoß bekommen.

Wir sagen: Wenn in Städten die Werte bei 50 Mikrogramm liegen und zu erwarten ist, dass dort die Grenzwerte durch die Maßnahmen, die vor Ort ergriffen werden, sehr bald eingehalten werden, dann besteht keine Notwendigkeit, Fahrverbote zu erlassen. – Das ist nun eine bundeseinheitliche Regelung.

Außerdem nehmen wir natürlich besondere Fahrzeuge wie zum Beispiel Krankenwagen, Behindertenfahrzeuge usw. aus, damit auch einheitlich klar ist, dass sie von Fahrverboten nicht betroffen sind.

Diese Regelung wird dazu führen, dass wir hier insgesamt mehr Rechtssicherheit bekommen.

Zum Schluss besteht auch noch der Ermessensspielraum der Kommunen, um über weitere Ausnahmen zu entscheiden.

Es kommt jetzt darauf an, dass die Nachrüstung so schnell wie möglich stattfindet,

Wie viele Fahrzeuge sind denn bisher nachgerüstet?

weil es in vielen Städten nur gelingen kann, die Grenzwerte einzuhalten, wenn es zu Nachrüstungen kommt.

Das Zweite ist, dass darüber hinaus natürlich auch noch Ermessensspielräume in puncto Fahrverbote bestehen. Es gibt zum Beispiel auch Euro-5-Diesel, die mit SCR-Kats ausgestattet worden sind. Deren Käufer haben damals schon gedacht, dass sie etwas Gutes für die Umwelt tun. Natürlich muss bei dem zukünftigen Ermessen auch eine Rolle spielen, wer sich umweltgerecht verhalten hat und wer nicht.

Beifallbei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU

In diesem Sinne legen wir heute einen guten Entwurf vor, um für viele Betroffene Rechtssicherheit zu schaffen. Es kann nicht sein, dass diejenigen, die auf einen guten Autokauf vertraut haben, zum Schluss die Dummen sind. Deswegen muss aber auch die Nachrüstung jetzt erfolgen. Der Widerstand, den es bei den Automobilherstellern noch gibt, muss endlich beendet werden.

Beifallbei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU
Beifallbei der AfD

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