Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Dieses Gesetz dient dazu, die Fahrverbote in unseren Städten durchzusetzen. Viele haben sich ja gefragt, wie man die von Fahrverboten betroffenen Fahrzeuge im Verkehr erkennen will. Eine reguläre Fahrzeugkontrolle wäre personell nicht umsetzbar und hätte katastrophale Folgen für den Verkehr. Endlose Schlangen würden sich bilden. Deshalb kommt nun die automatische Erfassung von Kennzeichen mit gleichzeitiger Fotoerfassung des Fahrers.
Da aber eine solche anlasslose Massenüberwachung datenschutzrechtlich bedenklich ist – das hat auch der Bundesrat moniert –, gibt es jetzt massive Einschränkungen.
– Hören Sie zu! Dann kriegen Sie es mit! – Sie wollen nur noch stichprobenartig überprüfen, und es sollen auch nur mobile Geräte eingesetzt werden. Es soll auch keine zusätzlichen verdeckten Kontrollen geben. Jeder, der will, kann also die mobilen Kontrollstationen ganz einfach umfahren. Es ist doch lächerlich.
Sie machen ein Gesetz, und dann tun Sie alles dafür, um die Einhaltung dieses Gesetzes möglichst nicht überprüfen zu können. Das ist ein vollständiges Armutszeugnis für die Regierung eines Rechtsstaats.
Wir haben uns Ihr Machwerk im Detail angeschaut.
Sie wollen mit diesem Gesetzentwurf eine automatisierte Prüfung der Einfahrtberechtigung ermöglichen, indem das Kennzeichen mit den Eintragungen zu diesem Fahrzeug im Fahrzeugzentralregister abgeglichen werden soll. Dumm ist nur, dass die Ausnahmeregelungen für Handwerker und andere gar nicht im Fahrzeugzentralregister stehen. Darüber hinaus sind diese Regelungen auch noch von Kommune zu Kommune unterschiedlich.
Das haben wir eben gehört. Allein von den Ausnahmeregelungen dürften ungefähr 10 Prozent der Fahrzeuge betroffen sein. Die ausländischen Fahrzeuge stehen übrigens nicht im Zentralregister.
In der Praxis heißt das, dass es massenhaft unberechtigte Bescheide geben wird. Sie haben hier also ein Beschäftigungsprogramm für die kommunalen Behörden aufgesetzt.
Natürlich werden dafür keine Mittel bereitgestellt. Daher legen Sie mit diesem Gesetz die kommunale Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten einfach lahm. Dieses Gesetz ist an Sinnlosigkeit fast nicht mehr zu toppen.
Es wird von allen möglichen Seiten angefochten werden.
Die einzig ehrliche Feststellung ist: Fahrverbote kann man mit verhältnismäßigem Aufwand nicht wirksam kontrollieren und durchsetzen. Damit ist die ganze Diskussion zu Fahrverboten eigentlich überflüssig.
Gesetze, die man nicht überprüfen kann oder will, sollte ein Rechtsstaat nicht beschließen. Wir werden diesen Gesetzentwurf ablehnen.
Vielen Dank.