Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die zwei Anträge, die wir hier beraten, beschreiben Zustände und Defizite, die wir auch nicht einfach ignorieren können. Denn: Ja, es gibt zu wenig Ostdeutsche in Führungsverantwortung in diesem Land. Und: Ja, es gibt auch zu wenig Bundesbehörden und Bundesbeschäftigte in den neuen Bundesländern. Beides gehört zusammen; denn es ist logisch, dass in den Behörden in der Regel Menschen aus den jeweiligen Heimatregionen arbeiten.
Die Linke fordert in ihrem Antrag die Einführung einer Ostquote in Bundesbehörden und stützt sich dabei – wir haben es gerade gehört – auf Artikel 36 des Grundgesetzes; das ist allerdings der falsche Weg. Der aus der Weimarer Zeit stammende Artikel will nämlich den fairen Einfluss der Länder auf die Bundesverwaltung sichern, und das leistet heute – Gott sei Dank – der Bundesrat. Das ist im Übrigen der wesentliche Unterschied zu Artikel 33 Absatz 2 Grundgesetz, der umso wichtiger ist, weil er dem Einzelnen einen individuellen Anspruch auf gleiche und faire Behandlung schafft, nämlich Zugang nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zu den Beamtenstellen. Das ist auch gerichtlich durchsetzbar; das sollte der Maßstab sein und auch bleiben.
Meine Damen und Herren, stellen wir uns aber vor, es wäre so, wie Sie fordern: Die Rechtslage gäbe eine Bevorzugung aufgrund der Landsmannschaft her. Wie sähe die praktische Handhabung aus?