Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Das Grundgesetz zu achten, dafür sind wir Freien Demokraten immer zu haben. Und so suggeriert der Verweis auf unsere Verfassung im Titel dieses Antrages, dass man gar nicht gegen diesen Antrag sein könne. Doch Vorsicht: Artikel 36 Absatz 1 Satz 1 unseres Grundgesetzes trägt das Anliegen dieses Antrages nicht. Vielleicht hat der Kollege Gysi auch deshalb so wenig über diese Verfassungsnorm gesprochen. Lassen Sie mich das kurz anhand eines Stichworts erläutern. Artikel 36 Absatz 1 Satz 1 fordert eine Verwendung in „angemessenem Verhältnis“. Er verlangt gerade keine Quotierung, keine starre zahlenmäßige Bindung. Es genügt eine hinreichende Annäherung an das Verhältnis der Einwohner, und das gilt für alle Bundesländer unserer Republik.
Dass ich es bei diesem Teilaspekt belasse – man könnte noch viel sagen –, hat einen einfachen Grund: Weder die Nennung eines Artikels unserer Verfassung, wie es Die Linke tut, noch die Beschreibung seiner Details und Grenzen ersetzen eine politische Debatte über eine politische Frage. Über ein Thema, das Menschen umtreibt im 30. Jahr nach Beendigung der deutschen Teilung. Dabei geht es um die Repräsentanz Ostdeutscher in Führungsfunktionen dieser Republik. Das ist eine legitime, eine wichtige Fragestellung, und sie zu diskutieren, ist Teil der Lösung und nicht des Problems.
Die Art und Weise, wie diese Frage diskutiert wird und welche Vorschläge gemacht werden, kann allerdings Teil des Problems sein. An dieser Stelle darf ein Hinweis nicht fehlen: Besonders unverfroren finde ich, dass ausgerechnet Die Linke einen Zustand beklagt, ja politisch bewirtschaftet, den sie mit der Bildungs- und Personalpolitik ihres Rechtsvorgängers SED selbst geschaffen hat. Das ist zynisch.
Sie hat damit übrigens auch die Notwendigkeit eines Elitenwechsels geschaffen. Ich habe mir sagen lassen: Auch der Zugang zum Beruf des Rechtsanwalts war damals nicht ganz leicht, und nicht jeder, der ihn hatte, ist heute der beste Anwalt aller Ostdeutschen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will jetzt gar nicht näher in eine Diskussion darüber einsteigen, wie hilfreich der Begriff „Ostdeutscher“ überhaupt ist. Er ist so erst nach der Wiedervereinigung entstanden. Zuvor haben sich nämlich die allermeisten Ostdeutschen als Deutsche im geteilten Deutschland verstanden und am Zusammengehören festgehalten.
Aber die Frage, wie sinnvoll bestimmt werden soll, wer Ostdeutscher im Sinne einer solchen Quote ist, muss erlaubt sein, und sie ist nicht trivial. Wie soll damit umgegangen werden? Sind Westdeutsche dann, wenn sie den größeren Teil ihrer Berufstätigkeit im Osten verbracht haben, lebenslang Westdeutsche? Oder haben die mehr als 4 Millionen Ostdeutschen, die seit 1949 die DDR verlassen haben, ihren Status als Ostdeutsche verloren? Wenn sie in den Osten zurückkehrten, dann waren sie plötzlich Westdeutsche. Eine bestechende Logik. Vor allem aber für unsere aktuellen Debatten: Wie will eigentlich jemand glaubwürdig für Vielfalt und Weltoffenheit eintreten, der schon unter den eigenen Landsleuten tatsächliche und vermeintliche Unterschiede betont?
Entscheidend soll nun die Sozialisation sein. Eine ganz diffuse, rechtlich schwer fassbare Kategorie. Wie viel Schulbesuch oder Berufstätigkeit in einem anderen Teil des Landes soll denn dafür ausreichen? Vielfalt und Durchlässigkeit, Aufstiegsmöglichkeiten nach Befähigung und Eignung sind wichtige Werte in unserer Demokratie und sozialen Marktwirtschaft, für jeden Einzelnen wie für unsere Gesellschaft.