Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, man merkt es: Im Herbst sind Wahlen in Ostdeutschland. Jetzt bemüht man sich wieder von ganz links bis ganz rechts im Parlament, als bester Anwalt für den Osten aufzutreten. Sie auf der linken Seite versuchen es mit einer Ostquote für Bundesbehörden. Sie auf der rechten Seite sagen: Wir müssen mehr Behörden in den Osten verlagern. – Ich kann Ihnen sagen – die Debatte hat es schon gezeigt, aber am Ende der Debatte wird das noch klarer sein –: Sie bringen für Ostdeutschland gar nichts voran.
Bei den Linken fängt es ja schon wirklich perfide an. Die Kollegin Teuteberg hat richtigerweise darauf hingewiesen: Schon der Titel Ihres Antrags ist eine echte Frechheit. „Ost-Quote in Bundesbehörden durchsetzen – Grundgesetz achten“,
das insinuiert ja, als ergäbe sich aus dem Grundgesetz eine Ostquote. Ich weiß ja nicht, welches Grundgesetz Sie in der Linksfraktion haben; in unserem steht das nicht. Aus Artikel 36 ergibt sich freilich keine Quote und vor allen Dingen auch keine Quote für Ostdeutschland. Sie müssen sich schon die Frage gefallen lassen: Was soll Ostdeutschland eigentlich sein, und wer ist Ostdeutscher? Ich finde, die Linken setzen dem Unsinn damit wirklich die Krone auf. Die Linke in Mecklenburg-Vorpommern vertritt ja auch die tolle Definition der Uni Leipzig; wir haben das heute schon gehört. Demnach gibt es zwei Voraussetzungen: Ostdeutscher kann man nicht mehr sein, wenn man nach dem 1. Januar 1976 geboren wurde. Ostdeutscher kann man auch nicht sein, wenn man nicht durchgehend im Osten gelebt hat. – Wenn Sie das anhand dieser Kriterien messen, kann ich Ihnen nur sagen: Herzlichen Glückwunsch zu Ihrer westdeutschen Parteivorsitzenden Katja Kipping, die in Leipzig geboren wurde!