Herr Präsident! Werte Kollegen! Die Ausdehnung des Wahlrechts oder, besser gesagt, die Abschaffung der Einschränkung des Wahlrechts im Sinne der vorliegenden Gesetzentwürfe ist keine Selbstverständlichkeit. Es gibt berechtigte Sorgen, welche den bisherigen gesetzlichen Regelungen zugrunde lagen. Auch das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom Januar klargestellt, dass es durchaus gerechtfertigt sein kann, das Wahlrecht einzuschränken, wenn die Möglichkeit der Teilnahme am Kommunikationsprozess zwischen Volk und Staatsorganen nicht in hinreichendem Maße besteht. Darüber hinaus besteht die Gefahr der Einflussnahme oder der Verfälschung des eigentlichen Wählerwillens natürlich immer dann, wenn die Wahlhandlung nicht unmittelbar und ohne fremde Hilfe ausgeführt wird. Damit meine ich nicht die spontane Liebe am Wahltag von SPD, CDU und CSU, wenn sie unsere Senioren kaffeefahrtähnlich zu den Wahlurnen transportieren, sondern ich meine die tatsächlichen Umstände.
Der in jedem Fall – nach bisherigem Recht – notwendige Richterspruch und die relativ niedrigen Fallzahlen in Deutschland zeigen darüber hinaus, dass mit diesem scharfen Schwert der Einschränkungen in Deutschland offenbar nicht fahrlässig umgegangen wird. Aber ein so weitreichender Eingriff in die Grundrechte muss durch mehr gerechtfertigt sein als die Sorge um gefälschte Wahlergebnisse. Fälle, in denen zum Beispiel in anderen EU-Ländern unter Ausnutzung von Menschen mit Behinderung eine nachvollziehbare Verzerrung des Wählerwillens stattgefunden hat, sind nicht bekannt.
Der geltende grundsätzliche und pauschale Ausschluss von Menschen aufgrund ihrer Betreuungssituation geht, abgewogen gegen das Gleichheitsgebot, einen Schritt zu weit, wie auch das Bundesverfassungsgericht nunmehr entschieden hat. Wir stellen mit diesem grundsätzlichen Misstrauen nämlich auch die Betreuer und Helfer, die teils beruflich, teils ehrenamtlich den schwierigen und nicht oft genug gewürdigten Dienst an ihren Mitmenschen leisten, unter einen Generalverdacht.
Es gibt keinen Grund, von ihnen weniger Ehrlichkeit zu erwarten als von all den Helfern, die bereits jetzt in der Bundeswahlordnung vorgesehen sind, um zum Beispiel Blinde oder anderweitig körperlich eingeschränkte Wähler beim eigentlichen Wahlvorgang zu unterstützen. Natürlich wird es schwarze Schafe immer geben, doch sollten diese bestraft werden, nicht die Opfer.
Auch der Ausschluss der Schuldunfähigen in einem psychiatrischen Krankenhaus steht, so hat das Bundesverfassungsgericht deutlich entschieden, auf sehr unsicherem Boden. Schließlich werden all jene nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen, die zwar ebenso schuldunfähig sind, aber zum Beispiel in eine Entziehungsanstalt statt in ein psychiatrisches Krankenhaus kommen.
Nein, rund 80 000 zusätzliche Wahlberechtigte, verteilt über die deutschen Wahlkreise, werden nicht unsere Demokratie gefährden oder zu einer erdrutschartigen Verschiebung der Stimmverhältnisse führen. Aber nur ein einziger unrechtmäßiger Ausschluss vom Wahlrecht ist mehr, als eine Demokratie, die ihren Auftrag und Sinn ernst nimmt, akzeptieren sollte. Die abgegebene Stimme eines jeden Wählers in Deutschland wird durch die Stimmen dieser endlich Wahlberechtigten nicht verdünnt; sie machen sie legitimer in der gemeinsamen Entscheidung, die das souveräne Volk in unserer Demokratie trifft.
Die Tatsache, dass die Vereinten Nationen diesen Schritt fordern, ist dabei fast nebensächlich; denn, für unser Land deutlich wichtiger, das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber einen deutlichen Auftrag erteilt. Wichtig ist die Vorgabe der UN-Behindertenrechtskonvention in der Hinsicht, dass die Bundesregierung sich hier außerordentlich viel Zeit gelassen hat. Wo sie sonst ja – vom Migrationspakt bis zum Flugzeugträger – keiner internationalen Idee schnell genug folgen kann, scheint sie hier keine besondere Eile an den Tag zu legen, obwohl sie es sogar schon zweimal in ihren Koalitionsvertrag geschrieben hat.
Auf den letzten Drücker kam dann eine halbherzige Absichtserklärung, die man zwar inhaltlich gutheißen kann. Aber bitte, liebe GroKo: Sie können doch niemandem erzählen, dass dieser Antrag mehr als panisches Flickwerk oder sogar alibimäßiges Übersprungshandeln ist.
Der Wiederherstellung des Wahlrechts für die betroffenen Menschen werden wir als AfD nicht im Wege stehen. Die Bedenken bezüglich der laufenden oder bereits abgeschlossenen Listenaufstellungen zur Europawahl sind allerdings nicht von der Hand zu weisen. Es scheint weder im Sinne der Betroffenen noch im Interesse der Vorlagenverfasser zu sein, dass wir durch die Änderung die Europawahl auf diese Art und Weise torpedieren. Aus diesem Grunde werden wir uns in diesem Falle heute enthalten, werden aber die Bundesregierung nach der Europawahl an ihr Versprechen erinnern, das Wahlrecht zu ändern.
Vielen Dank.