Technologieoffenheit bezieht sich nicht nur auf alternative Antriebe, sondern neben den Mobilitätsvarianten brauchen wir weiterhin den sparsamen Benziner und den sauberen Diesel. Wir als Bundesregierung wollen Fahrverbote vermeiden, wie Sie wissen, mit ganz konkreten Programmen wie dem „Sofortprogramm Saubere Luft 2017 – 2020“.
Momentan gibt es nur ein rechtskräftiges Fahrverbot auf einer größeren Fläche, nämlich in Stuttgart, und ein zweites rechtskräftiges Fahrverbot – über ein paar Hundert Meter – gibt es in Hamburg. Alles Weitere ist in der Schwebe.
Sie kennen ja das Verfahren in Wiesbaden. Genau das ist unsere Herangehensweise: Wir fördern mit einem Masterplan – mit Fördergeldern des Bundes –, damit in Wiesbaden ein neuer Luftreinhalteplan erstellt werden kann. Konkrete Maßnahmen in diesem Luftreinhalteplan plus die Maßnahmen aus dem „Sofortprogramm Saubere Luft 2017 – 2020“ sollen das Gericht überzeugen, dass es zur Einhaltung der Grenzwerte nicht notwendig ist, ein Fahrverbot zu verhängen. Das ist unsere Strategie, um Fahrverbote erst einmal zu vermeiden.
Sie haben ja auch gesehen, dass wir in der Federführung des BMU Anpassungen am BImSchG und am Straßenverkehrsgesetz vornehmen. Wir sind an dieser Stelle also am Arbeiten, um Alltagseinschränkungen für die Bürgerinnen und Bürger durch Fahrverbote zu vermeiden und Mobilität zu ermöglichen.