Herr Gottschalk, wenn Sie zur Kenntnis genommen haben, was ich vorhin gesagt habe, wissen Sie, dass ich darauf hingewiesen hatte, dass Sie damit leben müssen, dass wir uns hier mit dem zu beschäftigen haben, was Sie uns als Antrag vorgelegt haben, in dem all das – wie Sie ja selber sagten – gar nicht drinsteht.
Sie haben hier Ihre persönliche Meinung zum Besten gegeben. Ihre Fraktion hat aber etwas anderes beschlossen. Das, was Ihre Fraktion beschlossen hat, würde heißen: Die Kommunen wären in diesem Prozess nur noch Zuwendungsempfänger und nicht mehr aktiver Akteur. Das wollen wir nicht. Wir setzen auf die Kommunen; wir setzen auf Selbstverwaltung. Stellen Sie doch einfach Ihr Gerede von „Basisdemokratie“ ein, wenn Sie in dieser Weise mit unseren Kommunen umgehen!
„Aufkommensneutral“ ist mein Stichwort; denn darum geht es uns bei dieser Reform. Wir haben in der Tat durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die Aufgabe bekommen, eine Reform der Grundsteuer zu erarbeiten. Wir wissen, dass die Grundsteuer eine wichtige Finanzierungsquelle der Kommunen ist, die in manchen Kommunen bis zu 30 Prozent ausmacht. Das muss in Zukunft so bleiben. Deshalb muss es in diesem Jahr eine Lösung geben, die die Finanzierung der Kommunen sicherstellt. Dazu bekennen wir uns ganz ausdrücklich.
Ich will nun auf den Antrag der FDP zu sprechen kommen und sagen, dass wir das Anliegen, dass eine Reform den bürokratischen Aufwand für Bürger und Verwaltungen minimieren muss, ganz ausdrücklich teilen.
Deshalb haben wir es begrüßt, dass auf den ursprünglichen Vorschlag verzichtet wurde, die Nettokaltmiete jeder Wohneinheit für die Bemessung der Grundsteuer zugrunde zu legen; denn damit hätte jeder einzelne Mietvertrag angefasst werden müssen. Das ist vom Tisch. Das haben wir für richtig gehalten, genauso wie wir es für richtig halten, dass der Vorschlag, man könnte bei der Pauschalisierung, wenn die tatsächliche Miete geringer ist, nach unten abweichen – auch da haben die Länder gesagt, das sei für sie nicht handhabbar, das würde viele bürokratische Erfordernisse mit sich bringen –, vom Tisch ist. Das begrüßen wir ganz ausdrücklich.
Es ist auch nicht in unserem Sinne – das wird im Antrag der FDP angesprochen –, dass die Bürger jedes Jahr quasi eine Grundsteuererklärung vorlegen müssen. Wir wollen eine Reform, die für Bürger und Behörden anhand objektiv nachvollziehbarer, leicht zu erfassender Kriterien umgesetzt werden kann. Das ist für uns die Richtschnur bei der Umsetzung der Reform und in der Debatte, die wir darüber zu führen haben.
Ich möchte ausdrücklich sagen, dass die Reform für uns in das einzuordnen ist, was wir im Koalitionsvertrag gemeinsam verabredet haben. Wir haben im Koalitionsvertrag verabredet, dass für uns bezahlbares Wohnen und Anreize für Neubauten zwei prioritäre Ziele sind. Diesen Zielen muss sich die Grundsteuerreform unterordnen. Deshalb will ich aus unserer Sicht deutlich sagen: Es ist wichtig, dass man sich den Erhebungsgrund anschaut. Der Erhebungsgrund ist die Teilnahme an kommunaler Infrastruktur: Bibliotheken, Schwimmbäder, kommunalen Einrichtungen. Es ist aber keine Vermögensteuer, und es darf auch keine Vermögensteuer durch die Hintertür werden. Dafür werden wir sorgen.
Über eine Frage werden wir noch diskutieren müssen. Von einigen kommt der Vorschlag, dass man die Umlage der Grundsteuer auf den Mieter abschaffen sollte.
Das werden wir auf gar keinen Fall mitmachen. Wir werden vor allen Dingen dafür sorgen, dass die Situation, auf die das die Antwort sein soll, nämlich eine Reform, die das Wohnen verteuert, erst gar nicht eintritt.
Das wäre die Lösung für ein Problem, das wir erst schaffen würden, das wir aber nicht schaffen dürfen.
Deshalb werden wir dafür sorgen, dass wir eine Reform machen, die Wohnen nicht verteuert, die also insgesamt aufkommensneutral ist. Auch sollen Vermietern und Mietern durch die Reform der Grundsteuer keine zusätzlichen Lasten entstehen. Wir halten es für ganz falsch, beide gegeneinander auszuspielen. Wer Wohnungen belastet, belastet Wohnen. Das werden wir nicht mitmachen. Das ist unsere Richtschnur in dieser Debatte.
Uns geht es jetzt darum, die Diskussion fortzuführen. Es gibt Gespräche des Bundesfinanzministers mit den Ländern, und es gibt Gespräche innerhalb der Koalition. Ich habe unsere Richtlinien für die Diskussion deutlich gemacht. Sie sind für uns der Maßstab. Für uns ist es wichtig, dass wir zeitnah zu einem Ergebnis kommen; denn alle Beteiligten brauchen Verlässlichkeit. Das gilt für die politischen Akteure, das gilt aber insbesondere für Kommunen und Bürger, die erwarten, dass hier eine gute Lösung erarbeitet wird.
Herzlichen Dank.