Aus unserer Sicht, Frau Kollegin, ist das vor allem eine Ermessenssache. Ich bin angesichts der Erfahrungen aus der Vergangenheit sehr überzeugt, dass der Gemeinsame Bundesausschuss seine Möglichkeiten nutzen wird, solche Einschränkungen zu beschließen.
Warum diese weitgehende Formulierung? Aus einem sehr konkreten Anlass: Es geht um die Versorgung von Frauen, die von einem Lipödem, einer Fettverteilungsstörung, betroffen sind, die sehr schwere psychische und körperliche Folgen haben kann. Die Frage, wie viele Frauen überhaupt von einer Versorgung im Rahmen einer möglichen Studie zum Lipödem in den Stadien I und II profitieren würden, über die der Gemeinsame Bundesausschuss ja noch entscheiden will, ist für die betroffenen Patientinnen eine ziemlich wichtige Frage. Das berücksichtigend, haben wir es so formuliert.