Frau Kollegin, wir haben bei den vorgesehenen Regelungen sogar sehr ausdrücklich die Interessen der Patientinnen und Patienten und das, was die Patientenvertreter in den Gemeinsamen Bundesausschuss einbringen, berücksichtigt, weil insbesondere der Aspekt, wie die Patientenvertreter entschieden haben, mit ein Kriterium im Hinblick auf die Frage ist, ob und in welchem Umfang das Bundesministerium für Gesundheit auf mögliche Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses Einfluss nehmen kann. Insofern ist das aus unserer Sicht schon sehr stark berücksichtigt. Wenn das Parlament uns aber möglicherweise ermutigt, den Patientinnen und Patienten weiter gehende Eingriffsmöglichkeiten zu verschaffen, dann nehmen wir das im parlamentarischen Verfahren gerne auf.