Wir haben schon mit jüngster Gesetzgebung die Regelungen, die wir in der Pflege für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf haben, auch auf die Hebammen in den Krankenhäusern übertragen. Dort geht es ja in aller Regel um einen 365-Tage-24-Stunden-Betrieb, also Betrieb an sieben Tagen die Woche rund um die Uhr. Hier kann in bestimmten Bereichen eine Kitafinanzierung aus Kassenmitteln – das ist neu – erfolgen.
Ansonsten haben wir ein Gutachten in Auftrag gegeben, in dem in den nächsten Monaten bis nach der Sommerpause das Ganze noch einmal aufgearbeitet werden soll. Weil es aus den unterschiedlichsten Bereichen die unterschiedlichsten Informationen gibt, soll in diesem Gutachten die Situation der Versorgung mit Geburtshilfe und Hebammen dargestellt werden, und sollen dann auch konkrete Vorschläge gemacht werden. Denn es ist bisher, wie ich finde, eine in Teilen unstrukturierte Debatte, die sich eher auf Problembeschreibung beschränkt. Wir möchten aber gerne auch zu konkreten Vorschlägen kommen. Das soll noch im Laufe dieses Jahres geschehen.