Ach, nein. – Wir konnten durchsetzen, dass die anfallenden Personalkosten von Hebammen für die Betreuung von Schwangeren, Gebärenden und Wöchnerinnen inzwischen vollständig refinanziert werden.
Das heißt, die Beschäftigung von Hebammen in den Kreißsälen ist somit einer unmittelbaren Patientenversorgung auf den bettenführenden Stationen gleichgestellt.
In der aktuell laufenden Krankenhausreform werden wir noch weitere Maßnahmen ergreifen, um die Situation auf den Geburtsstationen zu verbessern:
Wir werden die Zuschläge für die Leistungen, die zur Grundversorgung notwendig sind, erhöhen. Dazu gehört die Geburtshilfe.
Zur weiteren Stärkung bekommen die Bundesländer 120 Millionen Euro pro Jahr zugewiesen, um eine bedarfsnotwendige, flächendeckende Versorgung mit Geburtshilfestandorten auch im ländlichen Raum aufrechtzuerhalten.
20 Millionen Euro davon sind ausdrücklich für von Hebammen geleitete Kreißsäle vorgesehen. Denn die Stärkung dieser hebammengeleiteten Kreißsäle ist uns als SPD-Fraktion und der Ampel insgesamt ein besonderes Anliegen. Zum allgemeinen Verständnis: Es handelt sich dabei um Kreißsäle, die von einem Krankenhaus betrieben und von einer Hebamme geleitet werden, die in diesem Krankenhaus angestellt ist.
Ganz aktuell werden wir mit einem Änderungsantrag zur Krankenhausreform den G-BA, den Gemeinsamen Bundesausschuss, beauftragen, eine Richtlinie zur Qualitätssicherung für hebammengeleitete Kreißsäle zu erarbeiten. Wir sind also mittendrin, und viele Forderungen, die in diesem Antrag stehen, werden bereits umgesetzt.
Liebe Union, Machen ist besser als Fordern. Wir haben in dieser Legislatur bereits einiges für die Geburtshilfe erreicht, und wir haben noch viel vor. Wir freuen uns über Ihre Unterstützung dabei. Schön, dass Sie an unserer Seite sind.
Vielen Dank.