Frau Kollegin, Ziel ist, die Gleichpreisigkeit verschreibungspflichtiger Arzneimittel zur Versorgung gesetzlich Versicherter in Deutschland durch eine sozialrechtliche Regelung sicherzustellen. Sie soll, wie Sie schon gesagt haben, im SGB V verankert werden, wo die Krankenversicherung geregelt ist. Da ausdrücklich alles, was die Sozialgesetzgebung betrifft, Sache der Nationalstaaten ist und nicht der Europäischen Union, ist eine Notifizierung nicht vonnöten. Es geht hier um Sozialrecht.