Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Ein Europa, das schützt – das ist eine Überschrift, die wir uns – Kollege Hahn hat schon darauf hingewiesen – in der Großen Koalition gerne zu eigen machen. Dies wird durch unseren Koalitionsvertrag bestärkt, in dem wir uns im ersten Kapitel, also an prominenter Stelle, mit Europa befassen. Das gab es noch nie zuvor so in einem Koalitionsvertrag in der Bundesrepublik Deutschland. Dort bekennen wir uns zu diesem starken Europa mit ehrgeizigen Reformzielen. Diese Bundesregierung ist jetzt seit gut einem Jahr im Amt, und wir haben vor, noch eine Weile im Amt zu bleiben.
Darum kann ich Ihnen versichern, dass wir gewillt sind, diesen Koalitionsvertrag und auch die Punkte im ersten Kapitel glaubwürdig und konsequent Schritt für Schritt umzusetzen.
Lieber Kollege Dr. Strengmann-Kuhn, Sie haben vorhin von Sonntagsreden gesprochen. Mit Verlaub, das wird dieser Bundesregierung mit ihrer Europapolitik nun wirklich nicht gerecht.
Denn ein Koalitionsvertrag ist ein Vertrag und keine Sonntagsrede.
Wir arbeiten seit zwölf Monaten gemeinsam in enger Abstimmung zwischen Kanzlerin Merkel und Vizekanzler Scholz und – das ist ganz wichtig – im permanenten Dialog mit unseren französischen Freunden daran, die Widerstandsfähigkeit unserer Volkswirtschaften und damit auch die Finanzkraft für ein soziales und solidarisches Europa durch die nötigen Reformen zu stärken. Wir befinden uns damit auch auf der Basis des Beschlusses zur europäischen Säule sozialer Rechte vom 17. November 2017. Dies ist für uns eine Art Kompass.
Ich möchte für all diejenigen, die das nicht mehr so im Kopf haben, aus dem Koalitionsvertrag zitieren:
Soziale Grundrechte, insbesondere das Prinzip des gleichen Lohns für gleiche Arbeit am gleichen Ort in der EU, wollen wir in einem Sozialpakt stärken. Wir wollen faire Rahmenbedingungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und eine bessere Koordinierung der Arbeitsmarktpolitik.
Weiter heißt es – auch Zitat –:
Wir wollen einen Rahmen für Mindestlohnregelungen sowie für nationale Grundsicherungssysteme in den EU-Staaten entwickeln.
– Einen Rahmen, wohlgemerkt.
Wer konsequent gegen Lohndumping und soziale Ungleichheiten in wirtschaftlich schwächeren Ländern in Europa kämpft, sichert auch den Sozialstaat und die soziale Marktwirtschaft in Deutschland.
Wir haben uns in intensiven Verhandlungen mit Präsident Macron und Minister Le Maire schon im Juni 2018 in Meseberg – das war nur wenige Monate, nachdem diese Regierung ins Amt kam – verbindlich auf wichtige Schritte verständigt, zum Beispiel auf einen Fahrplan für einen eigenen Euro-Zonenhaushalt. Wir haben uns auf Pläne zur weiteren Stabilisierung des europäischen Bankensektors, der Bankenunion verständigt. Wir haben Vorschläge zur Fortentwicklung des Europäischen Stabilitätsmechanismus, ESM, gemacht.
Es gab in Meseberg auch einen Prüfauftrag für eine Arbeitslosenrückversicherung als EU-Fonds. Das war ein Vorschlag von Finanzminister Olaf Scholz, der in der Bundesregierung bislang zwar noch nicht einhellig geteilt wird – das ist richtig – und der auch nicht – wie die anderen Dinge – im Dezember auf dem Euro-Gipfel verabredet worden ist, der aber auch nicht in der Versenkung verschwunden ist. Wie gesagt, wir wollen ja noch ein bisschen länger miteinander regieren. Auch wenn die Grünen jetzt in Punkt 8 ihres Antrags diesen Vorschlag quasi abgeschrieben haben, bleibt das Urheberrecht beim Finanzminister.
Ich möchte Folgendes festhalten – das hatte ich nicht vor, aber jetzt muss ich es sagen, Frau Kollegin Leikert, weil hier wieder fälschlicherweise gesagt wurde, dass eine Arbeitslosenrückversicherung angeblich ein Weg in die Transferunion ist –:
Klar ist, dass es kein Transfersystem ist, sondern ein Rückversicherungssystem mit klaren Regeln als Basis.
Klar ist auch, dass es keine Umverteilung – zuhören, Herr Amthor! – zulasten deutscher Steuer- oder Beitragszahler ist. Klar ist, dass ein Anspruch auf ein Darlehen nur diejenigen Länder haben, die selbst in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben.