Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir erleben ja dieser Tage das tolle Phänomen, dass die Grünen jetzt nicht mehr nur die nette Spartenpartei sein wollen, sondern die mit Moral aufgeladene, superneue Volkspartei. Dazu gehört jetzt auch scheinbar das neue Profil in der Sicherheitspolitik.
Aber diese Debatte hat heute eines ganz klar gezeigt:
Dieselben Grünen, die immer in der „Tagesschau“ für die Sicherheitsbehörden reden, zeigen hier im Parlament ihr wahres Gesicht,
und das beinhaltet, dass Sie am Mittwoch mit der Polizeilichen Kriminalstatistik gegen uns agitiert haben. In der letzten Sitzungswoche haben Sie hier einen Oberaufseher für die Polizei beim Bundestag gefordert. Und, Herr von Notz, jedes Mal, wenn wir über neue Kompetenzen für die Sicherheitsbehörden reden, werfen Sie mit irgendeiner Verfassungswidrigkeit um sich, sodass ich Ihnen empfehlen würde, mal eine richtige Verfassung zu kaufen und darin zu lesen.
Und heute der Höhepunkt: Kritik am Bundesamt für Verfassungsschutz. Ja, Sie sagen, Sie wollten einen Neustart der Behörde; aber das, was Sie in Wahrheit wollen, ist, diese Behörde aufzulösen. Damit machen Sie sich mit den Linken gemein. Das lehnen wir ab.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, am Ende dieser Debatte muss man doch mal sagen: So schlecht, wie wir über unsere Nachrichtendienste hier im Parlament reden, redet kein Land der Welt über seine Nachrichtendienste. Drei von sechs Fraktionen in diesem Haus wollen das Bundesamt für Verfassungsschutz auflösen. Im Parlamentarischen Kontrollgremium sitzen der Kollege Hahn und der Kollege von Notz, die sich ein katastrophales Zeugnis für ihre Arbeit ausstellen, wenn sie sagen: Die Behörde ist nicht kontrollierbar. – Wir sollten über unsere Nachrichtendienste und Sicherheitsbehörden nicht schlecht reden. Wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion sind stolz auf unsere Beamten.
Wir sind offen für Reformen, aber wir reden sie nicht schlecht. Dazu gibt es auch gar keinen Anlass.
Natürlich kann man Kritik am Bundesamt für Verfassungsschutz üben,
aber es sind auch Erfolge vorzuweisen. Schauen wir uns die Erfolge im Bereich Islamismus und Terrorismus an, etwa den vereitelten Rizin-Anschlag in Köln. Schauen wir uns die erfolgreiche Arbeit im Bereich Rechts- und Linksextremismus an, die Beiträge zum NPD-Verbotsverfahren, das Vereinsverbot gegen islamistische Gruppen oder gegen „linksunten.indymedia“. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat hier jeweils gute Beiträge geleistet.
Dass Sie auf dem linken Auge blind sind, das kann man in fast jeder Zeile Ihres Antrags lesen. Sie kritisieren das Bundesamt für Verfassungsschutz für Defizite im Umgang mit Rechtsextremismus und mit dem Islamismus. Man müsste sich mit dem Linksextremismus beschäftigen.
Aber das scheint Ihnen ein Dorn im Auge zu sein. Wir sind nicht auf dem linken Auge blind. Wir stellen uns auch gegen den Linksextremismus.
Es ist deutlich geworden, wie Sie das Bundesamt für Verfassungsschutz umbauen wollen. Sie wollen keinen starken Sicherheitsapparat.
Sie wollen lieber in einem kleinen Stuhlkreis à la Prenzlauer Berg auf einem schönen Samtsofa zusammen mit Ihren Soziologenfreunden die Welt erklären.
Wir wollen stattdessen eine funktionierende Sicherheitsbehörde.
Unsere Nachrichtendienste sind dem objektiven Verfassungsschutz verpflichtet. Der objektive Verfassungsschutz wird nicht durch Ihre links-grüne Lebensrealität bestimmt,
sondern durch einen klaren Blick gegenüber rechtem und linkem Extremismus. Damit müssen alle Außenseiten dieses Parlaments leben. Für uns zählt nicht ein Verfassungsschutz im politischen Wettbewerb, sondern ein objektiver Verfassungsschutz. Das wollen wir mit vernünftigen Reformen voranbringen. Deswegen wird das Innenministerium unter Horst Seehofer einen Gesetzentwurf zur Harmonisierung des Verfassungsschutzrechtes vorlegen.
Das ist eine gute Diskussionsgrundlage, nicht Ihre Ideen, nicht Ihr Schlechtreden. Wir machen gute Arbeit. Wir stehen hinter unseren Beamten und für einen starken Staat. Ihre Anträge lehnen wir ab.
Herzlichen Dank.
Interfraktionell wird Überweisung der Vorlagen auf den Drucksachen 19/8700 und 19/8960 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Sind Sie damit einverstanden? – Das ist der Fall. Dann sind die Überweisungen so beschlossen.