Wir haben viele Jahre daran gearbeitet, einen Kompromiss zu einem verbesserten Urheberrechtsschutz auf der europäischen Ebene zu finden, und in diesem Zusammenhang ist auch Artikel 17 dieser neuen Richtlinie zu verstehen. Das Wort „Uploadfilter“, das Sie genannt haben und das die Gemüter in der öffentlichen Diskussion erhitzt, kommt in diesem Artikel 17 gar nicht vor. Vielmehr geht es dort darum, dass Plattformen eine Verantwortung für das Management der Inhalte haben, die über diese Plattform weitertransportiert werden. In diesem Zusammenhang glauben wir, dass man überhaupt noch nicht genau weiß, wie dann die Umsetzung in nationales Recht erfolgt. Wir sehen keine Gefahr, dass dort Inhalte in irgendeiner Weise automatisch unterdrückt werden. Vielmehr sehen wir den großen Missstand, dass heute Inhalte von Kreativen sozusagen ohne Bepreisung weiterverwendet werden. Das ist nicht im Sinne der Kreativwirtschaft. Das ist nicht im Sinne des Schutzes des geistigen Eigentums. Ich halte diesen Kompromiss für vertretbar – und die Bundesregierung auch.