Wir wären ja ignorant, wenn wir neueste Gutachten nicht in unsere Betrachtungen aufnehmen würden. Wir wissen, dass die preiswirtschaftlichen Signale nicht unstrittig sind. Nehmen wir nur einmal die Bepreisung von CO 2 -Vermeidungskosten im Industriebereich. Wenn der Preis pro Tonne auf über 20 Euro steigt, wird die Wirtschaft aufmerksam und sagt: Auch diese marktwirtschaftlichen Instrumente sind nicht frei von Auswirkungen. – Ankommen tut es eigentlich immer darauf, dass global möglichst viele an den gleichen Dingen teilnehmen.
Also: Wir haben das Ordnungsrecht als Möglichkeit, wir haben steuerliche Anreizmaßnahmen, und wir haben die generelle CO 2 -Bepreisung, die wir uns anschauen, für die wir uns aber noch nicht entschieden haben. Wir werden sie allerdings einbeziehen. Bis zum Jahresende wird es dann die entsprechenden gesetzlichen Vorschläge geben, über die wir hier natürlich gerne diskutieren.