Also, ich glaube, wir sind uns einig, Frau Kollegin, dass lebendige Diskussionen uns in der Sache immer voranbringen
und dass wir über die Frage, welchen Anteil der Industrie an der Wertschöpfung in unseren Ländern wir in Zukunft wollen und welche Maßnahmen wir in einem komplizierten internationalen Umfeld – China, Protektionismus von anderen Ländern – wählen sollen, diskutieren müssen.
Ich bin sehr dankbar, dass der Bundeswirtschaftsminister den Stein ins Wasser geworfen hat und eine Industriestrategie vorgeschlagen hat und alle eingeladen hat, sich an dieser Diskussion zu beteiligen.
Ich sehe keinen Widerspruch zwischen den Aussagen des Bundeswirtschaftsministers und des Chefs des Bundeskanzleramts. Natürlich wollen wir, dass Unternehmen ihren Marktplatz behaupten im Wettbewerb – in einem fairen Wettbewerb. Bei dem Wort „fair“ können wir sofort ansetzen: Was bedeutet das, wo gibt es welche staatlichen Subventionen, und welche Art der Reaktion müssen wir europäischerseits finden? Das hat dann etwas mit dem Wettbewerbsrecht zu tun.
Im Zusammenhang mit dem Wettbewerbsrecht stellt sich die interessante Frage, wie man „Marktmacht“ eigentlich definiert. Zurzeit wird die Marktmacht durch den Ausschreibungsmarkt definiert. Nehmen wir mal das Beispiel von Siemens und Alstom: Es gibt heute zwar keine chinesischen Bewerber für den Ausschreibungsmarkt der Europäischen Union, die in Rede stehende Fusion von Siemens und Alstom könnte aber in zehn Jahren von Bedeutung sein. Ist jetzt der heutige Ausschreibungsmarkt das Relevante, oder ist der heutige Markt des größten chinesischen Eisenbahnbauers – auf dem globalen Markt hat er bereits heute einen Anteil von über 50 Prozent – das entscheidende Kriterium? Darüber müssen wir sprechen, und ich glaube, das machen auch Sie.