Herr Abgeordneter, wir gehen von einem Vorsorgeprinzip aus. Für uns gilt der Maßstab: Wenn man das Fenster öffnet, dann muss frische Luft hineinkommen können. Deswegen beträgt der Grenzwert, der für die Außenluft gilt, 40 Mikrogramm. Gerade NO x ist ein Reizgas, vor dem wir Menschen schützen müssen. Dieser Schutz ist für uns prioritär.
PPräsident Dr. Wolfgang Schäuble: Danke sehr. – Gibt es zu diesem Thema weitere Fragen? – Das ist offenbar nicht der Fall. Dann stellt die nächste Frage die Kollegin Silvia Breher, CDU/CSU.