Vielen Dank, vor allen Dingen dafür, dass Sie eingangs deutlich gemacht haben, dass wir an einer sachorientierten Debatte interessiert sind. Das sind wir tatsächlich. Sonst hätten wir keinen Gesetzentwurf, sondern einen Antrag vorgelegt. Wir haben uns zudem einzelne Kraftwerke angeschaut und berücksichtigt, wie lange die Restlaufzeiten sind bzw. wie lange sie am Netz sind.
– Dass Sie nur labern können, Herr Lämmel, haben wir zuvor gehört.
Ich habe jetzt eine inhaltliche Frage. Andere Gesetze, die wir verabschieden, treten auch nicht am Montag der Folgewoche in Kraft. Es gibt immer Übergangsfristen. In unserem Gesetzentwurf steht gerade mit Blick auf die Rechtssicherheit sehr deutlich drin, dass die Kraftwerke erst im Folgejahr, also 2020, abgeschaltet werden.
Was spricht dagegen, nun das, was im Kommissionsbericht steht, als Gesetz zu verabschieden, nämlich dass wir Braunkohlekraftwerke mit einer Gesamtleistung von 3 Gigawatt und Steinkohlekraftwerke mit einer Gesamtleistung von 4 Gigawatt abschalten, während alles andere in einer Verordnung geregelt wird, genauso wie wir das auch bei anderen Gesetzen machen? Am Tag nach Inkrafttreten des Gesetzes müssen die Kraftwerke dann nicht abgeschaltet werden. Vielmehr gibt es ein Rechtsbekenntnis dieses Deutschen Bundestages, dass er hinter der von der Kohlekommission empfohlenen Abschaltung der Kraftwerke steht.