Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir entscheiden heute über die weitere Ausführung der EU-Prospektverordnung. Wir wollen Unternehmen den Zugang zu den Kapitalmärkten erleichtern. Gerade kleine und mittlere Unternehmen erhalten damit eine größere Vielfalt an Finanzierungsmöglichkeiten. In Zeiten, in denen einige Politiker ihre linken Träume von Planwirtschaft und Enteignung ausleben wollen, ist es umso wichtiger, zu sagen: Wir als CDU/CSU wollen, dass Unternehmen in Deutschland wachsen können, dass sie Steuern zahlen, dass Menschen gutbezahlte Arbeit finden und dass der Mittelstand das Rückgrat unserer sozialen Marktwirtschaft bleibt.
Wachstum und Wohlstand erreicht man eben nicht mit Planwirtschaft und Enteignungen, sondern dadurch, dass deutsche Unternehmen neue Märkte erschließen und die besten Produkte entwickeln. Dazu brauchen sie irgendwann Kapital. Mit dem vorliegenden Gesetz können sich Unternehmen leichter über die Kapitalmärkte und über Crowdfunding finanzieren. Bereits im letzten Jahr haben wir dafür gesorgt, dass Unternehmen erst bei Wertpapieremissionen ab 8 Millionen Euro einen teuren und aufwendigen Prospekt erstellen müssen. Dabei haben wir den europarechtlichen Spielraum komplett ausgenutzt. Mit dem vorliegenden Gesetz erleichtern wir KMUs den Zugang zu den Kapitalmärkten weiter.
Das Bundesfinanzministerium hatte schon mit dem Gesetzentwurf unsere Forderung aufgenommen, die Ausnahmeregelung für CRR-Kreditinstitute auf 8 Millionen Euro auszuweiten. Durch die starke Regulierung ist diese Erleichterung gerade für kleine Banken und Sparkassen geboten. Das begrüßen wir sehr.
Als Union konnten wir auch bei den Einzelanlageschwellen ein paar Verbesserungen für die Anleger erreichen. Bei Bezugsrechtsemissionen und für die meisten GmbH & Co. KGs entfallen diese Schwellen komplett. Bei prospektfreien Angeboten heben wir sie leicht an. Das geht in die richtige Richtung. Aber mehr war mit der SPD leider nicht zu machen. Sie war an dieser Stelle ein bisschen mutlos. Der Bundesrat war schlauer. Er hatte schon im letzten Jahr zu Recht kritisiert, dass damit die Entscheidungshoheit der Privatanleger beschränkt wird. Auch einige SPD-geführte Länder hatten diese Weisheit. Wir als Union wollen Anleger informieren, damit sie eigene Anlageentscheidungen treffen können. Die SPD will Anleger bevormunden und ihnen pauschal vorschreiben, wie viel Geld sie in welche Anlagen investieren dürfen. Das ist nicht der Anlegerschutz, wie wir ihn uns vorstellen.
Auch durch Crowdfunding wird die Kapitalaufnahme einfacher. Künftig muss erst ab einer Emission im Wert von 6 Millionen Euro ein aufwendiger Prospekt erstellt werden. Diese Grenze lag vorher bei 2,5 Millionen Euro. Gerade für Start-ups wird dadurch die Kapitalaufnahme durch Schwarmfinanzierung erleichtert. Wir verbessern zudem den Anlegerschutz. Bei einer Schwarmfinanzierung für Immobilien kann der Anleger nun schon im Informationsblatt erkennen, wie das Objekt besichert ist: schuldrechtlich oder dinglich. Durch die stärkere Entflechtung von Emittent und Crowdfunding-Plattform stärken wir die Intermediärfunktion der Plattform.
Bei einem anderen Punkt hat die SPD ihre eigene Mutlosigkeit sogar noch getoppt: bei der Behandlung der GmbH-Anteile. Wir alle wissen, dass die weit überwiegende Zahl der kleinen und mittleren Unternehmen in Deutschland in der Rechtsform der GmbH organisiert ist. Dank der Opposition – Entschuldigung –, dank der SPD – manchmal geht es schneller, als man glaubt – profitieren die GmbHs von der Befreiung von der Prospektpflicht überhaupt nicht. Das hätten wir als CDU/CSU gerne geändert. Immerhin gibt es einen Schritt in die richtige Richtung. Wir erweitern den Befreiungstatbestand auf Genussrechte, und die Bundesregierung wird zu der Frage der GmbHs weiter evaluieren.
Abschließend möchte ich mich für die konstruktiven Beratungen über den Gesetzentwurf bedanken bei den Mitarbeitern der Ministerien, bei den Sachverständigen, bei meinem Kollegen Johannes Steiniger sowie bei den Berichterstatterkollegen der anderen Fraktionen. Bei den GmbH-Anteilen ist leider kein großer Wurf gelungen. Abgesehen davon konnten wir aber viele Verbesserungen mit dem Gesetz durchsetzen, für bessere Finanzierungsmöglichkeiten des Mittelstandes und für einen starken Anleger- und Verbraucherschutz.
Vielen Dank.