Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst einmal meine herzlichen Glückwünsche an den Bundesjustizminister! Sie haben eines der schönsten Ressorts der Bundesregierung, und man hat es einem klugen Rechtspolitiker anvertraut. Aber – die Pointe, mit der haben Sie gerechnet – auch ein kluger Kopf in einem wichtigen Ressort garantiert noch nicht zwingend eine kluge Politik.
In diesem Sinne freue ich mich auf kritisch-konstruktive Debatten in den nächsten Jahren.
Die ersten Blinksignale der Ampel zeigen, dass es schon heute mehr Anlass für Kritik gibt, als es selbst meine gar nicht so kurze Redezeit zulässt. Im Titel des Koalitionsvertrags ist von Fortschritt, Freiheit, Gerechtigkeit die Rede. In der Rechtspolitik der Ampel sehen wir bislang aber weder Fortschritt noch Gerechtigkeit, sondern vor allem den Versuch eines gesellschaftlichen Umbaus aufgrund eines aus meiner Sicht falschen Freiheitsverständnisses. Wir sehen einen leichtfertigen Umgang mit unserem Grundgesetz, auch aufgrund unausgegorener Änderungsvorschläge. In Artikel 3 Absatz 3 soll der Begriff „Rasse“ ersetzt werden. Das mag ein gut gemeintes Vorhaben sein; aber wir wissen: Das Gegenteil von gut gemeint ist häufig gut. Die implizite – nicht gewollte – Unterstellung, die Mütter und Väter unseres Grundgesetzes oder andere Autoren aktueller Rechtstexte hätten einem rassistischen Denken angehangen, ist jedenfalls absurd.
Dann schlagen Sie die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz vor. Hier schwebt Ihnen in der Ampel offenbar etwas ganz anderes vor als der Vorschlag, auf den sich die Große Koalition in der letzten Wahlperiode bereits geeinigt hatte; denn sonst hätten Sie von FDP und Grünen dem zustimmen können. Der damalige Vorschlag hatte den Charme, dass er Elternrechte nicht verkürzt; denn wir meinen, dass in aller Regel Kinderinteressen am besten mit und nicht gegen ihre Eltern durchgesetzt werden können.
Die Ampelregierung plant hingegen einen Angriff auf das Erziehungsrecht der Eltern. Dass Bundeskanzler Olaf Scholz den sehnlichen Wunsch hat, die – ich zitiere – „Lufthoheit über den Kinderbetten“ zu erringen, wissen wir schon seit 2002. Dass bei diesem Eindringen des Staates in die Familie aber auch Liberale mitmachen, ist für mich in der Tat eine neue Erkenntnis.
Meine Damen und Herren, was mich an dieser Debatte aber am meisten ärgert, ist, dass Sie sich den Schutz von Kindern in der Gesellschaft richtigerweise auf die Fahnen schreiben, aber dann an den eigentlichen Problemen der Kinder vorbeimarschieren. Nicht im Grundgesetz gibt es etwas für die Kinder zu tun, sondern vor allem im Gesetzesrecht. Jahr für Jahr gibt es Tausende Fälle von Kinderpornografie – Frau Kollegin Lindholz hat darauf hingewiesen –, die nicht aufgeklärt werden können, weil Verbindungsdaten nicht gespeichert wurden; 2020 waren es alleine 2 600 Fälle. Den Kindern, die drohen Opfer solcher grässlicher Straftaten zu werden, helfen keine Kinderrechte im Grundgesetz, sondern nur konsequente Strafgesetze.