Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Tag des Grundgesetzes ist Anlass zum Feiern. Das Grundgesetz ist das Fundament für unser Zusammenleben und unsere Demokratie. Es ist der politische Kompass und steht für Freiheit, Gleichheit, Würde, Frieden und für Gerechtigkeit, und zwar für alle Menschen in Deutschland. „Die Würde des Menschen ist unantastbar“, dieser Satz kann nicht oft genug wiederholt werden: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“
Das Grundgesetz zeichnet sich bis heute dadurch aus, dass es mit unseren gesellschaftlichen Entwicklungen Schritt hält. Verfassungen dürfen nicht starr sein. Das Grundgesetz darf nicht starr sein. Es muss so lebendig sein wie unsere Demokratie und wie unsere vielfältige Gesellschaft. Da ist es doch sehr passend, dass der 23. Mai nicht nur Tag des Grundgesetzes ist, sondern zugleich auch Tag der Vielfalt. An diesem Tag gilt es, beides zu verbinden: unsere vielfältige Gesellschaft zu feiern und durch das Grundgesetz zu schützen. Denn Deutschland ist eine Gesellschaft der Vielen.
Und deshalb, liebe Union, ist es wichtig, Vielfalt als verbindendes Glied zu stärken. Das Grundgesetz muss so ausgestaltet sein, dass es vor Diskriminierung schützt und Gleichberechtigung und Diversität stärkt.
Und dennoch, der Begriff „Rasse“ steht immer noch im Grundgesetz,
obwohl der Begriff historisch schwer belastet ist und wissenschaftlich längst bewiesen ist, dass es keine menschlichen Rassen gibt.
Artikel 3 sagt: „Niemand darf wegen … seiner Rasse … benachteiligt oder bevorzugt werden.“ Diese Formulierung führt zu einem Widerspruch. Betroffene sind gezwungen, sich im Falle rassistischer Diskriminierung auf diese rassistische Terminologie zu berufen. In der Debatte geht es dabei mitnichten um eine sprachliche Feinheit. Die Verwendung dieses Begriffs ist irritierend, veraltet und für viele Betroffene verletzend.
Wir brauchen einen Perspektivwechsel, liebe Union. Rassismus lässt sich nicht glaubwürdig bekämpfen, wenn der Begriff „Rasse“ beibehalten wird.
Doch das ist nicht alles. Alle, die das Grundgesetz lesen, sollen sich auch darin wiederfinden. Damit das geschieht, müssen wir den Artikel 3 um das Verbot der Diskriminierung aufgrund von sexueller Identität ergänzen, und wir müssen die Kinderrechte endlich verankern.
Der Tag des Grundgesetzes ist ein Anlass zum Feiern. Er mahnt uns aber auch zu Veränderung und Entwicklung.
Das Grundgesetz darf nicht erstarren. Wir dürfen nicht erstarren.
Vielen Dank.