Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Fast auf den Tag genau vor vier Jahren, zum 70. Jahrestag des Grundgesetzes, haben wir im Plenum über das sogenannte Geordnete-Rückkehr-Gesetz debattiert, und an genau dessen vergiftetes Erbe knüpfen Sie jetzt mit Ihrem Gesetzentwurf an.
Dieses Erbe darf sich jedoch nicht fortsetzen. Im Gegenteil: Wir müssen mit dem Erbe brechen, um die Fortsetzung der Ausgrenzungspolitik der Union zu verhindern, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Ohne jede Evidenz wurde damals wie heute die Bekämpfung eines vermeintlichen Abschiebungsdefizits zum Allheilmittel für alle Herausforderungen bei der Aufnahme von Geflüchteten erklärt, um dann im Eiltempo unverhältnismäßige Eingriffe in die Grund- und Menschenrechte von Geflüchteten zu beschließen.
Schon damals hagelte es von allen Seiten fundamentale Kritik – die SPD weiß das; schmerzlich hat sie es erfahren –: von den Kirchen, den Wohlfahrts- und den Menschenrechtsorganisationen; auch die Justizminister/-innen der Länder machten verfassungsrechtliche und rechtspolitische Bedenken geltend.
Meine Damen und Herren, Abschottung und Abschreckung haben nichts mit den tatsächlichen Herausforderungen bei der Aufnahme, Versorgung und Integration von Schutzsuchenden zu tun.
Wer glaubt, mit dem pauschalen Ruf nach mehr Abschiebungen Kapazitäten zu schaffen, der macht Politik, ohne die Fakten zu kennen, oder er blendet sie bewusst aus.
Wir brauchen, Herr Hoffmann, weniger Demokratinnen und Demokraten, die mit ihrer Flüchtlingspolitik Ängste gegenüber Geflüchteten schüren; denn wir müssen mittlerweile aufpassen, wes Lied einige in diesem Land in diesen Tagen singen und mit wem sie sich politisch gemeinmachen.