Nein. – Wer sagt, wir hätten ein Abschiebungsdefizit, verkennt, wer die Menschen sind, die in unseren Kommunen unter der Ausreisepflicht leben müssen. Es handelt sich auch hier immer wieder um ein geschicktes Spiel mit Zahlen, bei dem verschwiegen wird, dass die Duldungsgründe so vielfältig sind wie die Lebensgeschichten dieser Menschen, zum Beispiel, weil sie sich in einer Ausbildungsduldung befinden oder weil es von den Bundesländern selbst einen faktischen Stopp von Abschiebungen, etwa nach Syrien, in den Iran oder nach Afghanistan, gibt. Allein 70 000 Menschen sind aus diesen Herkunftsländern noch unter Duldung.
Was bleibt? Anfang dieser Woche stimmten Sie mit viel Enthusiasmus in die Lobeshymnen auf unser Grundgesetz ein, und das zu Recht. Aber es reicht eben nicht, das Grundgesetz einmal im Jahr zu feiern. Sie müssen es ernsthaft verteidigen, und das jeden Tag, meine Damen und Herren.
Das gilt auch für das Grundrecht auf Freiheit. Menschen sollen für fast einen Monat inhaftiert werden können – im Übrigen auch Jugendliche –,
ohne jemals eine Straftat begangen zu haben. Schon bei Einführung der Regelung der Möglichkeit zu Gewahrsamnahme von bis zu vier Tagen und der späteren Erhöhung auf zehn Tage traf die Regelung auf harte Kritik. Meine Damen und Herren, einem Menschen die Freiheit mit der Begründung, organisatorische Abläufe bei der Abschiebung vereinfachen zu wollen, zu entziehen, ist mit Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 Grundgesetz eben nicht vereinbar.
Die Inhaftierung ist einer der stärksten Eingriffe des Staates in die Rechte eines Menschen. Daher ist es geboten, dass jede Form von Haft immer nur als letztes Mittel angewendet wird. Ich möchte Sie daran erinnern, dass das Grundrecht auf persönliche Freiheit und der daraus abzuleitende Schutz vor unrechtmäßiger und willkürlicher Freiheitsentziehung für alle gilt, egal ob sie deutsche Staatsbürger/-innen sind, egal welchen Aufenthaltsstatus sie haben.
Meine Damen und Herren, wir brauchen eine politische Antwort, die Chancen bietet und letztendlich doch für uns alle Perspektiven eröffnet – für alle von uns. Das Chancen-Aufenthaltsrecht war hier eine große Hilfe. Weitere Reformen beim Spurwechsel müssen und werden folgen. Die Integrationsminister/-innen der Länder haben auf ihrer letzten Konferenz betont, wie notwendig eine Integrationsoffensive ist.
Viele Geflüchtete wollen arbeiten, dürfen es aber nicht. Das Arbeitsverbot gehört endlich abgeschafft. Warum machen Sie da eigentlich nicht mit?
Auch der Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz ändert an der Notwendigkeit eines ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens nichts. MPK-Beschlüsse ersetzen das parlamentarische Verfahren nicht,
vor allem, wenn sie massive Eingriffe in Grund- und Menschenrechte enthalten.
Meine Damen und Herren, dass Sie dann, auch mit Ihrem Antrag auf sofortige Abstimmung, sprichwörtlich mit dem Grundrecht auf Freiheit von Geflüchteten kurzen Prozess machen wollen,
zeigt einmal mehr, wie Sie es mit unserer Verfassung halten.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.