Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zu Beginn dieser Debatte ist noch einmal Gelegenheit, daran zu erinnern, dass im vergangenen Jahr ungefähr 1 Million Vertriebene aus der Ukraine nach Deutschland gekommen sind und dass in den Kommunen eine unglaubliche Leistung erbracht worden ist
bei der Unterbringung und Versorgung dieser Menschen. Dafür gilt ihnen ein großes Dankeschön.
Zusätzlich zu dieser 1 Million Vertriebene aus der Ukraine haben Menschen, ungefähr in der Größenordnung von über 200 000, insbesondere aus Syrien, aus Afghanistan und aus dem Irak, im letzten Jahr hier erstmals einen Antrag auf Asyl gestellt. Und diese Kombination aus 1 Million Menschen aus der Ukraine und zusätzlich ungefähr 225 000 Erstanträgen auf Asyl führt aktuell dazu, dass die Kommunen große Kapazitätsschwierigkeiten haben. Es ist richtig, dass wir uns damit auseinandersetzen, wie man die Kommunen entlasten kann; denn viele Bürgermeister wissen: Es geht so nicht weiter. Der Zuzug kann in diesem Jahr nicht so weitergehen wie im letzten Jahr. Deswegen ist es richtig, die Kommunen zu entlasten, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Das hat auch die Ministerpräsidentenkonferenz erkannt. Deswegen hat die Ministerpräsidentenkonferenz einen ganzen Katalog an Maßnahmen miteinander diskutiert. Und ja, unter diesen Maßnahmen ist auch die Verlängerung des Ausreisegewahrsams – des Ausreisegewahrsams, lieber Kollege Hoffmann! Sie haben hier gerade zweimal von Abschiebehaft gesprochen.
Bevor Sie hier solche Anträge einbringen und sich in den Termini verheddern,
sollten Sie erst einmal den Unterschied zwischen Abschiebehaft und Ausreisegewahrsam klarkriegen.
Also, ganz vorsichtig! Ich glaube, einem so halbgaren Konzept kann man schon allein nach der Rede nicht zustimmen.
Richtig ist, dass, wenn uns die Länder sagen, und zwar alle Länder, dass eine Verlängerung des Ausreisegewahrsams etwas bringt, wir uns darüber Gedanken machen, die Verlängerung des Ausreisegewahrsams dann auch auf den Weg zu bringen, unter Wahrung der menschenrechtlichen Standards und des Grundgesetzes, damit mehr Abschiebungen auch tatsächlich stattfinden. Das sollten wir auf den Weg bringen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Es ist richtig, diese von der Ministerpräsidentenkonferenz vorgeschlagene Maßnahme umzusetzen.
Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, das war nicht der einzige Vorschlag.
Es ist von der Kollegin Jurisch hier gerade ganz wunderbar dargestellt worden, dass die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz noch viel mehr beinhalten und nicht isoliert auf das Thema Abschiebung setzen. Ich will als Erstes die Einstufung von Georgien und Moldau als sichere Herkunftsstaaten nennen.
Alleine durch die Einstufung von Georgien und Moldau als sichere Herkunftsstaaten könnte möglicherweise die irreguläre Migration nach Deutschland um 10 Prozent reduziert werden. Das sind erhebliche Zahlen. Das würde die Kommunen entlasten. Das sollten wir schnell beschließen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Das Zweite, was neben der Diskussion über den Ausreisegewahrsam in den Beschlüssen der Ministerpräsidentenkonferenz enthalten ist, ist die Referenz auf die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems. Natürlich brauchen wir eine solche Reform. Man muss sich doch mal die Frage stellen, ob es menschlich nicht viel besser ist, dafür zu sorgen, dass sich Menschen, die überhaupt keinen Anspruch, die überhaupt keine Aussicht auf Asyl haben, gar nicht erst auf die gefährliche Reise machen, dass man also schon vorher darüber entscheidet, ob die Menschen einen Asylgrund haben oder nicht. Deswegen sollten wir auch diesen Weg miteinander beschreiten.
Sie reden immer über Abschiebung. Aber Sie reden überhaupt nicht darüber, dass Sie auch eine Zusammenarbeit mit den Staaten brauchen, in die abgeschoben werden soll. Es gab ja mal einen Bundesinnenminister, der reisefaul war. Der hieß Horst Seehofer. Der hat sich nicht einmal auf den Weg gemacht, um mit Staaten zu verhandeln, um Migrationsabkommen hinzubekommen, damit solche Abschiebungen wirklich stattfinden können.
Wir als Koalition setzen auf Migrationsabkommen.
Diese brauchen wir, damit Abschiebungen auch tatsächlich stattfinden können. Eine isolierte Verlängerung des Ausreisegewahrsams ohne solche Migrationsabkommen bringt überhaupt nichts.
Schlussendlich will ich noch sagen, dass auch die freiwillige Rückkehr im Konzept der Ministerpräsidentenkonferenz enthalten ist.
In Ihrem Antrag finde ich dazu kein Wort.
Er ist völlig weltfremd und hat überhaupt nichts mit der Realität zu tun. Das ist ein Antrag, dem man in dieser Form nicht zustimmen kann.
Wir werden ihn ablehnen.