Mit den Vorschriften im Gesetzentwurf vermeiden wir doppelte Meldewege. Auf dieser Grundlage sichern wir die Aktualität der Zahlen und können zum Beispiel eine mögliche überdurchschnittliche Sterblichkeit feststellen und liefern damit auch den Ländern Daten zur überdurchschnittlichen Sterblichkeit, die aufgrund von Klimaveränderung, zum Beispiel Hitze, anderen belastenden Umweltbedingungen oder Krankheitsgeschehen auftreten kann.
Mit dem zukünftigen hochaktuellen Monitoring der Sterbefallzahlen können wir regionale Begebenheiten und Krankheitsgeschehen besser bewerten. Vollständige und aktuelle statistische Zahlen und Daten dienen nicht nur dem Zweck, vor die Lage zu kommen, verehrte Damen und Herren, zum Beispiel zum Schutz der Bevölkerung, um die Überlastungen des Gesundheitssystems zu vermeiden, nein, sie dienen vor allen Dingen auch der Demokratie. Weshalb es der Demokratie dient, wird klar, wenn man sich an die Desinformationskampagnen und die Verbreitung von Falschmeldungen in den Zeiten der Coronapandemie erinnert.
Vollständig erhobene statistische Daten widerlegen Fake News, und ich bedanke mich hiermit auch einmal bei unserem Statistischen Bundesamt. Liebe Grüße nach Wiesbaden!
Wie schnell sich Krankheits- und Infektionsverläufe verändern, haben wir leider in den letzten Jahren sehr deutlich erfahren müssen. Die Anpassung im Infektionsschutzgesetz ist ein weiterer ganz wichtiger Schritt zur Erfassung von epidemiologischen Daten. Die Meldepflicht zum Beispiel von Candida auris, einem Hefepilz, der zu einer Ohrenentzündung führt, eventuell mit Todesfolge, und des Respiratorischen Synzytial-Virus, besser bekannt als RSV, welches bei Kindern zu starken Atemwegserkrankungen führt, dient in erster Linie zur Entlastung des Gesundheitssystems. Die hohe Anzahl der erkrankten Kinder hat zu einer deutlichen Überlastung pädiatrischer Kliniken geführt. Wir wollen mit der Früherkennung den Öffentlichen Gesundheitsdienst frühzeitig und zielgerichtet befähigen, konkrete Maßnahmen gegen das Ausbruchsgeschehen einzusetzen.
Da spielt zum Beispiel auch die nunmehr namentliche Meldung von Malaria eine Rolle. Im Zuge der Klimaveränderung ist eine Zunahme von Malaria-Infektionen in Europa und, ja, auch in Deutschland durch die Anopheles-Mücke zu erwarten. Wir wollen mit der Registrierung Übertragungswege und gegebenenfalls Zusammenhänge in weiteren Fällen herstellen und unsere Bevölkerung schützen.
Sehr geehrte Damen und Herren, mit einem weiteren Schritt im Gesetzentwurf schließen wir eine Lücke im Pluralismus. Bisher kann die Fortschreibung des Bevölkerungsstandes bezogen auf das Geschlecht nur die Ausprägungen „männlich“ und „weiblich“ nachweisen. Nun wird die statistische Fortschreibung der Bevölkerung nach allen gesetzlichen Ausprägungen des Geschlechtseintrags möglich sein; Fehler aus den letzten Jahren im Personenstandsrecht werden damit nun behoben. Wir wollen eine vielfällige, tolerante und demokratische Gesellschaft und wollen Diskriminierung auf allen Ebenen entgegenwirken.
Eine weitere und wichtige Anpassung findet im Bereich des Bundesbeamtengesetzes statt. Ja, es ist relativ viel, was wir mit diesem Gesetzentwurf ändern. Aufgrund der erheblich gewachsenen politischen Bedeutung der Fragen in den Bereichen Migration und Cybersicherheit werden die Ämter der Leitungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, BAMF, und des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik, BSI, in den Kreis der politischen Beamtinnen und Beamten aufgenommen. Die Leitungen des BSI und des BAMF stellen politische Schlüsselstellen dar, die vergleichbar mit denen von Bundespolizei und Bundeskriminalamt sind.
Gerade das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik nimmt sehr wichtige Aufgaben für die Cyber- und Informationssicherheit unseres Landes wahr. Das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Integrität und Zuverlässigkeit des BSI ist unerlässlich. Zudem ist für diese Aufgabenerfüllung das Vertrauen der politisch verantwortlichen Aufsichtsbehörden in die Leitung essenziell.
– Nein, das machen wir schon. – Daher ist die Regelung der Ampelkoalition richtig und nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auch zulässig.
Als letzten Punkt möchte ich noch hinzufügen, dass wir mit dem Gesetzentwurf und der damit einhergehenden Änderung des Besoldungsgesetzes endlich den rechtlichen Rahmen für die Stellen für Juniorprofessorinnen und ‑professoren an unseren Hochschulen des Bundes schaffen. Schon 2018 war diese Gleichstellung mit den Universitäten vorgesehen. Jetzt kommt endlich der Rechtsrahmen.
Sehr geehrte Damen und Herren, wir wollen ein Land, das handlungs- und leistungsfähig ist, auch in Krisenzeiten. Wir wollen vor die Lage kommen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wollen wir die Erfassung und Bereitstellung von vollständigen, umfassenden und zeitnahen Informationen über den Zustand und die Entwicklung unserer Bevölkerung erreichen, um daraus die bestmöglichen politischen Entscheidungen ableiten zu können.
Ich bedanke mich deshalb für die Zustimmung auch vonseiten der Union und dafür, dass auch unsere Kolleginnen und Kollegen der Union ihre Reden zu Protokoll gegeben haben. Ich spreche hier im Namen der Ampelkoalitionäre; meine Kolleginnen und Kollegen haben ihre Reden ebenfalls zu Protokoll gegeben.
Ich bitte um Zustimmung und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.