Sehr verehrte Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Die Erntezeit ist in vollem Gange. Discounter bieten in Deutschland geerntete Salate teilweise für 69 Cent an. 500 Gramm Erdbeeren sind für 2,22 Euro zu haben. 1 Kilo Tomaten gibt es, wie ich gesehen habe, teilweise sogar für weniger als 1 Euro.
Es tobt ein Preiskampf, der an die Schwächsten in der Kette weitergegeben wird, und das sind die Landwirte, aber das sind vor allem die Saisonarbeitskräfte, die zu niedrigen Löhnen und oft unter prekären Bedingungen arbeiten. Da kommen wir mit dem Arbeitsrecht allein nicht weiter.
– Ich weiß gar nicht, warum es hier gerade so leidenschaftlich wird. – Da braucht es grundsätzliche Lösungen, von denen die Landwirte, aber vor allem auch die Saisonbeschäftigten profitieren.
Heute aber geht es um die arbeitsrechtlichen Aspekte, und hier ist einiges in Bewegung: die Erhöhung des Mindestlohns und das neue Nachweisgesetz. Davon profitieren vor allem die Saisonarbeitskräfte. Diese Punkte habe ich bereits in der ersten Lesung angesprochen. Weitere Verbesserungen werden gerade diskutiert. Im Zuge der Debatte über das Fachkräfteeinwanderungsgesetz soll auch das Thema Reisekosten diskutiert werden. Wir Grünen setzen uns dafür ein, dass Reisekosten vom Arbeitgeber übernommen werden. Das wäre für die Saisonarbeitskräfte eine echte Verbesserung.
Ein anderes Thema ist die Arbeitszeit, die zukünftig dokumentiert werden muss; das entsprechende Gesetz wird kommen. Gerade für den Bereich der Saisonarbeit muss die Dokumentationspflicht konsequent umgesetzt werden, und konsequent meint hier: elektronisch, manipulationssicher, und zwar am Tag der Arbeitsleistung. Das ist für die Kontrollen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit von zentraler Bedeutung, und deshalb ist das für uns nicht verhandelbar.
Kritik haben wir ganz grundsätzlich an den versicherungslosen kurzfristigen Beschäftigungsformen. Das ist bekannt. Deshalb ist es auch gut, dass wir mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz eine neue Form der kurzzeitigen Beschäftigung schaffen wollen, und zwar sozialversicherungspflichtig und gebunden an einen Tarifvertrag. Denn – Kolleginnen und Kollegen von der Union, hören Sie genau zu – normale sozialversicherungspflichtige Beschäftigung darf nicht die Ausnahme, sondern muss auch in der Saisonarbeit die Regel sein.
Abschließend: Auch in der Saisonarbeit braucht es effektive Kontrollen, damit bestehende Gesetze tatsächlich durchgesetzt und umgesetzt werden. Es gibt aber Kontrolllücken aufgrund der geteilten Zuständigkeit zwischen Bund und Ländern, also zwischen Zoll einerseits und Arbeitsschutzbehörden andererseits. Kontrollen aus einer Hand, also eine einheitliche Arbeitsinspektion, wären aber dringend notwendig. Ich hoffe, dass wir alle hier konstruktiv im Dialog bleiben; denn Saisonarbeitskräfte müssen gerecht behandelt und fair entlohnt werden.
Vielen Dank.