Herr Kollege, vielen Dank für die Nachfrage. – Natürlich sind wir in der Entscheidungsfindungsphase. Aber für eine Entscheidung brauchen wir wichtige Informationen aus dem Ministerium. Die entsprechenden Fachanfragen, die für eine so schwierige Entscheidungsfindung wichtig sind, haben wir vor Weihnachten schon gestellt. Leider haben wir keine Antwort erhalten. Wir müssen als Opposition das parlamentarische Fragerecht in Anspruch nehmen, um Antworten zu erzwingen. Wenn der Herr Minister schon von sich aus dem Wunsch nach Beantwortung unserer Fragen nachgekommen wäre, hätten wir schon einen Entscheidungsvorschlag vorlegen können; aber leider ist das nicht erfolgt. Deswegen hoffen wir auf die fachlich guten Antworten vom Ministerium, die wir noch brauchen. Dann können wir gut entscheiden.
Über was wir auch ernsthaft reden müssen, Herr Minister: Auf meine parlamentarische Anfrage hin hat mir Ihre Parlamentarische Staatssekretärin Sabine Dittmar mitgeteilt, dass die Bundesregierung den Medizinischen Fachangestellten in den niedergelassenen Praxen, im Gegensatz zu den Pflegekräften in den Krankenhäusern und Pflegeheimen, keinen staatlichen Coronasonderbonus zahlen will. Das ist eine himmelschreiende Ungerechtigkeit, die in dieser Pandemie wirklich ihresgleichen sucht.
Die Bundesregierung denkt also, dass die Arzthelferinnen und Arzthelfer mit ihren kleinen Gehältern, im Gegensatz zum Personal in den Alten- und Pflegeheimen, nicht genug leisten, um auch staatlich angemessen honoriert zu werden. Das ist unanständig und auch inhaltlich grob falsch.
Ohne den enormen Arbeitseinsatz der Arzthelferinnen und Arzthelfer in der ambulanten Versorgung hätten viel mehr Patienten in den Krankenhäusern behandelt werden müssen. Das hätte unser Gesundheitssystem wahrscheinlich wirklich kollabieren lassen. Ohne die Medizinischen Fachangestellten wären die Organisation und Durchführung von Millionen Coronaimpfungen in den Praxen sicher so nicht möglich gewesen.