Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Heute ist ein guter Tag. Heute ist ein guter Tag für die vielen Jugendlichen, für Beschäftigte und die Betriebe in Deutschland.
Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz und dem Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung machen wir konkret etwas gegen den Fachkräftemangel. Wir schaffen Perspektiven für junge Menschen, für Beschäftigte und für unseren Wirtschaftsstandort. Mit dem Aus- und Weiterbildungsförderungsgesetz unterstützen wir junge Menschen beim Einstieg ins Berufsleben. Wir verankern stetige Weiterbildung im Berufsalltag unzähliger Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, und wir stärken Unternehmen im Strukturwandel.
Unsere Arbeitswelt verändert sich. Wer heute einmal einen Beruf erlernt, führt diesen eben nicht mehr das gesamte Leben lang aus. Wir sorgen heute dafür, dass Menschen nicht erst bei Arbeitslosigkeit Weiterbildung und Qualifizierungsmaßnahmen erhalten, sondern sich schon während des Erwerbslebens besser weiterentwickeln können und so mehr Chancen auf dem Arbeitsmarkt von morgen haben.
Dafür vereinfachen wir den Zugang zu den Fördermöglichkeiten in der Beschäftigtenweiterbildung; wir öffnen diese für alle Betriebe. Gleichzeitig führen wir mit dem Qualifizierungsgeld ein neues Kollektivinstrument ein, das Unternehmen, die besonders vom Strukturwandel betroffen sind, besser unterstützt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, in meiner Rede zur ersten Lesung habe ich betont, dass wir im parlamentarischen Verfahren dafür sorgen müssen, dass aus einem guten Gesetzentwurf ein richtig gutes Gesetz wird. Das haben wir geschafft.
Wir konnten den Entwurf an einigen wesentlichen Stellen nachschärfen; wir öffnen das Qualifizierungsgeld auch für Fortbildungen, die nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz – kurz: AFBG – förderfähig wären.
Das bedeutet ganz konkret, dass wir es Betrieben, die aufgrund des Wandels ihr Geschäftsmodell verändern, ermöglichen, ihre Beschäftigten kollektiv weiterzubilden und mitzunehmen. Das betrifft zum Beispiel die vielen Menschen in der Automobilzulieferindustrie, die gerade noch als Industriemechaniker am Verbrennungsmotor arbeiten. Die Spezialisierung auf Industriemechaniker für den Bereich der E-Mobilität oder auf Industriemechaniker für Windkraftanlagen wird ihnen jetzt viel besser zugänglich sein und ermöglicht.
Den Weg vom Anlagenmechaniker zum Softwareentwickler, von der Fachinformatikerin zur Spezialistin für die digitale Vernetzung – das soll in Deutschland keine Seltenheit mehr sein, sondern gelebte Realität.
Ebenso haben wir im parlamentarischen Verfahren die Betriebsgrößen bei der Weiterbildungsförderung an die wirtschaftliche Realität unserer Betriebe angepasst. Der deutsche Mittelstand wird dadurch besser unterstützt. Gleichzeitig berücksichtigen wir insbesondere kleine und mittlere Unternehmen bei der Förderung. Das ist genau richtig.