Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrter Herr Bundesgesundheitsminister, vielen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Ich glaube, uns alle eint, dass wir für die Zukunft Lieferengpässe möglichst ausschließen wollen, und insofern will ich jetzt auch gar nicht zu sehr auf die Einzelheiten des Gesetzesentwurfs eingehen, die durchaus noch besser hätten sein können.
Mich würde nur interessieren – da Sie es angekündigt haben –: Wir haben ja bei der Frage der Ausschreibungsbedingungen in den letzten Jahren erhebliche Probleme gesehen, was auch aufgrund der Rabattverträge kam, weil viele Anbieter, viele Unternehmen am Markt überhaupt nicht mehr tätig geworden sind.
Jetzt haben Sie in Ihrem Gesetzentwurf ja gesagt: Um diese Lieferengpässe zukünftig auszuschließen oder zu minimieren, werden insbesondere im Bereich der Antibiotika die Ausschreibungsbedingungen modifiziert. – Das ist ein richtiger Punkt; das ist völlig in Ordnung. Nun hatten wir als Union aber gefordert, dass bei dieser Problematik, die auch bei den Krebsmedikamenten, die Sie hier angesprochen haben – Stichwort „Tamoxifen, Brustkrebstherapien“ –, vorliegt und erheblich schlimmer und schwieriger ist, die Ausschreibungsbedingungen nachjustiert werden.
Im ursprünglichen Referentenentwurf war ja, auch auf unser Betreiben hin, diese Möglichkeit gegeben.
Jetzt ist aber diese Möglichkeit wieder herausgenommen worden. Könnten Sie mal kurz erklären, warum Sie das bei den Antibiotika machen, aber bei den Krebsmedikamenten, auf die viele Krebskranke ja wirklich angewiesen sind, eben nicht bzw. sagen: „Das wird irgendwann in der Zukunft passieren“?