Genau. – Ich will aber trotzdem darauf eingehen. Wir wollen das ja auf andere Wirkstoffe ausdehnen. Somit macht es keinen Sinn, jeden einzelnen Wirkstoff und jede einzelne Indikation ins Gesetz zu schreiben, sondern wir schreiben eine Indikation und eine Wirkstoffgruppe ins Gesetz und ermächtigen uns, dass wir es für jede andere Gruppe, bei der es in Zukunft notwendig sein wird, per Rechtsverordnung umsetzen. Wir können somit den Einflussbereich des Gesetzes zu jeder Zeit ausdehnen und können es auf Antibiotika, Onkologika, Herz-Kreislauf-Medikamente ausdehnen – wo auch immer es benötigt wird – und verlieren keine Zeit, weil ich die Rechtsverordnung ohne Zeitverzug vorlegen kann.
Ich komme zum Schluss. Das Gesetz enthält noch andere Maßnahmen; wir werden es gleich noch hören. Ich will aber nur drei kurz erwähnen, die ganz wichtig sind:
Erstens. Jetzt ist es so, dass bei schlimmen Unfällen Notfallsanitäter oft nicht in der Lage sind, Betäubungsmittel einzusetzen, die die Schmerzen nehmen, weil das nur bei ärztlicher Präsenz gemacht werden kann. Daher erlauben wir es auch Notfallsanitätern, solche Betäubungsmittel einzusetzen. Das verbessert die Versorgung von Schwerstverunfallten.
Das ist eine unbedingt notwendige Maßnahme, die vor Jahren hätte kommen müssen.
Zweitens. Oft ist Cannabis die einzige Medizin, die noch wirkt. Da wollen wir die Zeit verkürzen, die jemand mit Rezept warten muss. Die Prüfung wird beschleunigt; medizinisches Cannabis ist dann schneller verfügbar.
Drittens. Es sterben zu viele Menschen, insbesondere auch junge Menschen, an Drogen, weil die Drogen verunreinigt sind, weil sie toxische Substanzen enthalten oder überdosiert sind. Durch das Drug-Checking werden wir die Zahl der Drogentoten reduzieren. Auch das ist eine wichtige Maßnahme.
Ich danke Ihnen daher für die guten Beratungen und bitte um Ihre Zustimmung.