Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es gibt nichts schönzureden. Die Maskendeals ehemaliger Mitglieder unserer Fraktion haben dem Vertrauen in die Demokratie ebenso geschadet wie die Compliance-Verstöße im Bundeswirtschaftsministerium, eine Klimastiftung in Mecklenburg-Vorpommern oder Erinnerungslücken des Bundeskanzlers in der Warburg-Sache. Aber solche Fälle wie die, die das Vertrauen in die Demokratie gefährdet haben, werden wir nicht allein mit einem Lobbyregister und auch nicht mit einer Verschärfung der Regelungen verhindern können, sondern mit dem Glauben an die Integrität der Mandatsträger und mit dem Glauben, dass, wer ein politisches Amt hat, auch Verantwortung für das Gemeinwesen trägt und eben nicht zu solchen Spielereien und Verhaltensweisen greifen sollte.
Ich will aber auch sagen, dass Sie mit diesem Gesetzentwurf ein Stück weit über das Ziel hinausschießen. Ich will das begründen mit den Angaben in Bezug auf die Spenden von dritter Seite. Es ist richtig, dass die Option des Verzichts auf die Angaben von Spenden nicht mehr möglich ist. Aber es ist nicht konsequent und rechtlich auch bedenklich, wenn Sie jetzt eine neue Schwelle einführen, nämlich 10 000 Euro als veröffentlichungspflichtige Schwelle plus 10 Prozent der Gesamtspendensumme. Sie verknüpfen also eine absolute Schwelle mit einer relativen. Das führt im Ergebnis dazu, dass, je größer das Spendenaufkommen und je wirkmächtiger dadurch die entsprechende Organisation ist, sie desto intransparenter behandelt wird, weil damit auch größere Beträge nicht veröffentlicht werden müssen. Das ist das Gegenteil von Transparenz.
Unser Vorschlag wäre ganz einfach: Streichen Sie das „und“! Sie müssen veröffentlichen, wenn Sie 10 000 Euro an Zuwendungen bekommen oder wenn es 10 Prozent der Gesamtspendensumme umfasst. Ich finde, wir könnten auch eine Bereichsausnahme für die Rettungsdienste und für den Kernbereich der humanitären Organisationen schaffen – bis zu einem gewissen Schwellenwert. Aber dass wir große NGOs aus dem Ausland finanzieren lassen, dass wir Spenden an diese Organisationen, obwohl sie politisch wirkmächtig sind, ganz anders behandeln als Parteispenden, das ist eine Schieflage, und diese Schieflage erhöht nicht das Vertrauen in die Politik. Deswegen unser Appell: Seien Sie bei der Veröffentlichung von Zuwendungen an Lobbyorganisationen mit der gleichen Achtsamkeit unterwegs wie bei Parteispenden. Es ist nicht zu viel verlangt – wir reden über Transparenz –, den Kern ihrer Finanzierung anzugeben. Das ist an und für sich notwendig.
Deswegen unser Vorschlag: Streichen Sie das „und“. Dann haben wir eine gute Diskussionsgrundlage.
Mein letzter Punkt betrifft die verschärften Veröffentlichungspflichten für Lobbyorganisationen: Sie wollen die Referatsleiter einbeziehen oder auch die Referenten. Das könnte die Regierung auch im Rahmen ihrer exekutiven Eigenverantwortung, im Rahmen ihrer Geschäftsordnung regeln. Dass die Lobbyorganisationen jetzt jede Stellungnahme veröffentlichen müssen, führt dazu, dass der Lobbyaufwand für sie entsprechend höher wird. Profitieren werden davon nicht die Organisationen, die sich nur sporadisch an den Bundestag wenden, wie beispielsweise Hospizvereine im Rahmen der Debatte über die Sterbehilfe, sondern Sie bevorzugen durch mehr Bürokratie systematisch die großen und wirkmächtigen Lobbyorganisationen, und die kleineren Organisationen, deren Anliegen wir in unsere Bewertung auch einbeziehen sollten, fallen hinten runter. Deswegen unser Appell: Stellen Sie eine Gleichbehandlung der Organisationen her, und tragen Sie dafür Sorge, dass durch Gleichbehandlung und kluge Regelungen das Vertrauen gestärkt wird.
Herzlichen Dank.