Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich würde mal versuchen, zur Sachlichkeit zurückzukommen.
Spielen wir das doch einfach mal gedanklich durch: Wenn wir Ihrer Argumentation, Herr Fechner und Herr Zimmermann, folgen würden und wenn das Bundesverfassungsgericht Ihrer Argumentation folgen würde, hätte es wahrscheinlich den größeren Teil der Untersuchungsausschüsse, die es bisher hier im Bundestag gegeben hat, gar nicht geben dürfen.
Ich will Ihnen das an zwei Beispielen sehr deutlich machen. Eben ist schon vom Kollegen Ullrich auf den Fall Anis Amri verwiesen worden. Wenn wir Ihrer Argumentation gefolgt wären und das Bundesverfassungsgericht das tun würde, hätten wir diesen Fall in insgesamt fünf Untersuchungsausschüssen,
nämlich im Bund und in vier verschiedenen Bundesländern, nur dazu untersuchen dürfen:
Wir hätten im Bund genau nur prüfen dürfen, ob im Asylverfahren ordnungsgemäß mit Herrn Amri umgegangen wurde. Und es hätte in jedem der einzelnen Bundesländer – in Nordrhein-Westfalen, wo er sich aufgehalten hat, in Niedersachsen, wo er möglicherweise radikalisiert wurde, von Abu Walaa in einer Moschee, in Baden-Württemberg, wo er in Abschiebegewahrsam war, und in Berlin, wo schließlich der Anschlag passierte – jeweils in den Landesparlamenten genau dieser Abschnitt des Geschehens untersucht werden dürfen. Das Ganze in toto hätte nicht untersucht werden dürfen, wenn wir Ihrer Theorie folgen würden.
Und den Untersuchungsausschuss zu Gorleben – das ist das andere Beispiel – hätte es hier auch nie geben dürfen. Sie monieren, dass wir einige Finanzbeamte und möglicherweise auch einen Senator und einen früheren Bürgermeister aus Hamburg hier um Aussage gebeten und Akten aus Hamburg angefordert haben. Im Gorleben-Untersuchungsausschuss sind aus allen Landesministerien stapelweise Akten zu der Frage angefordert worden: Wie ist es zu der Standortentscheidung für Gorleben gekommen?
Und es sind alle damals noch lebenden Mitglieder des niedersächsischen Kabinetts befragt worden. Herr Walther Leisler Kiep ist mit 85 Jahren hier erschienen und hat noch aus seinem Tagebuch vorgelesen.
Das alles hätte es nicht geben dürfen, weil es ja die Interna der Entscheidungsfindung in einer Landesregierung betroffen hat. Trotzdem hat der Deutsche Bundestag das damals untersucht, und die Eigenstaatlichkeit Niedersachsens hat jedenfalls, wenn ich das heute feststelle, bislang nicht darunter gelitten.
Das Land Niedersachsen hat es überstanden, dass einige Landesbeamte hier zur Sache ausgesagt haben und dass auch Minister sich zur Sache geäußert haben und hier befragt wurden. Genauso ist es in diesem Fall. Dies ist Teil der Bundesauftragsverwaltung, und die unterscheidet sich – darauf hat der Kollege Ullrich gerade hingewiesen – sehr deutlich von den anderen genannten Fällen. Hier geht es um Gesetzgebung des Bundes, um Vollstreckung von Bundesrecht. Die Länder sind hier nur als verlängerter, als technischer Arm des Bundes unterwegs.