Dafür habe ich Verständnis. – Sein Vorschlag erkennt zwar den Bedarf an; aber er geht in den Lösungen wirklich nicht weit genug. Es reicht nicht, wenn sich erst der BGH in der Revisionsinstanz ein Verfahren aussuchen soll, das er dann als Leitentscheidung weiterführt, sondern es muss weitere Maßnahmen geben. Unter anderem schlagen wir vor, dass man schon aus der ersten Instanz heraus ein solches Pilotverfahren, eine Vorabentscheidung, einholen können soll. Wir wollen, dass man einen strukturierten Vortrag verlangen können soll und dass die Rechts- und Beweisfragen auch schnell für die anderen Verfahren nutzbar gemacht werden können.
Die Verfahren müssen dann auch ohne Zustimmung der Parteien ausgesetzt werden können. Da gibt es noch viele Ideen, die Sie aufgreifen können.
Ganz kurz möchte ich noch ein weiteres Thema ansprechen, und zwar hat Ministerin Paus angekündigt, dass sie § 218 StGB streichen möchte. Die Ampel hat dazu eine ziemlich freihändig und ohne Beteiligung der Gesellschaft zusammengesetzte Kommission gebildet und ihr gleich das gewünschte Ergebnis vorgegeben. Ich appelliere wirklich nachdrücklich an Sie, hier nicht ohne Grund nach der Aufhebung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche den gesellschaftlichen Kompromiss, den wir haben und der sich in einer guten und praktikablen Lösung widerspiegelt, –